Ausfuhrkennzeichen: ein Auto dauerhaft ins Ausland bringen
Das Auto ist verkauft und fährt ins Ausland, oder Sie ziehen mit ihm weg: Dafür gibt es das Ausfuhrkennzeichen mit dem roten Datumsfeld. Was es kostet, was die Versicherung verlangt und wie lange es gilt.
Das Ausfuhrkennzeichen, oft Exportkennzeichen oder Zollkennzeichen genannt, regelt § 45 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Es ist für Fahrzeuge gedacht, die mit eigener Kraft dauerhaft in einen anderen Staat gebracht werden. Die Zulassung ist auf die Dauer der Haftpflichtversicherung befristet, höchstens auf 12 Monate, und die Hauptuntersuchung muss bis zum Ablaufdatum gültig sein, sonst ist sie vorher zu machen. Das Kennzeichen besteht aus dem Kürzel des Bezirks, einer Zahl mit bis zu vier Ziffern und einem Buchstaben; rechts steht im roten Feld das Ablaufdatum. Nötig ist eine Versicherungsbestätigung für ausländische Fahrzeuge, die nicht jeder Versicherer anbietet. Die Gebühr der Zulassungsbehörde beträgt nach Nummer 221,3 der Gebührenordnung, zuletzt geändert durch Art. 6 der Verordnung vom 12. August 2026, 31,40 €; mit Plaketten und Registereintrag sind es 32,80 € bis 35,00 €. Schilder und Versicherung kommen dazu. Ein online-Antrag ist nicht vorgesehen; der Antrag läuft am Schalter.
Ausfuhrkennzeichen: Gebühr und Laufzeit
Gebühr GebOSt Nr. 221.3
31,40 €
| Mit Plaketten, KBA-Anteil und Schildern | 32,80 € – 35,00 € |
| Zulassung befristet auf | 1 Monat |
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Was die Zulassungsbehörde berechnet
Die Gebühr nach Nummer 221,3 ist der feste Teil. Dazu kommen kleine Posten, die je nach Fall anfallen. Die Tabelle zeigt sie einzeln, so wie der Kostenrechner sie aufschlüsselt.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Gebühr der Zulassungsbehörde, GebOSt Nr. 221,3 | 31,40 € |
| Kraftfahrt-Bundesamt, Registereintrag, Nr. 125 | 0,00 € – 1,20 € |
| Zwei Stempelplaketten, Nr. 228,2 | 1,40 € – 2,40 € |
| Zusammen, ohne Schilder und Versicherung | 32,80 € – 35,00 € |
Schilder kaufen Sie beim Schilderdienst. Für Ausfuhrkennzeichen haben sie ein eigenes Format mit rotem Feld, das nicht jeder Präger vorrätig hat; die Dienste an der Zulassungsstelle haben sie meist. Die Versicherung ist der größte Posten und hängt von der Laufzeit ab, die Sie selbst wählen.
Ausfuhrkennzeichen: Gebühr und Laufzeit
Gebühr GebOSt Nr. 221.3
31,40 €
| Mit Plaketten, KBA-Anteil und Schildern | 32,80 € – 35,00 € |
| Zulassung befristet auf | 1 Monat |
Voraussetzungen
Versicherung. Eine Haftpflichtversicherung für ausländische Fahrzeuge mit Bestätigung nach Anlage 16 der Verordnung. Sie bestimmt die Laufzeit der Zulassung, die höchstens 12 Monate betragen darf.
Hauptuntersuchung. Der nächste HU-Termin muss nach dem Ablaufdatum der Zulassung liegen. Läuft die HU vorher ab, ist sie vor der Zuteilung zu machen. Wer nur eine kurze Laufzeit wählt, kommt oft ohne neue HU aus.
Fahrzeugdaten. Bei Pkw verlangt die Verordnung zusätzlich die vom Hersteller aufgebrachte Farbe. Halten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II oder die Übereinstimmungsbescheinigung bereit.
Unterlagen. Ausweis oder Pass, beide Teile der Zulassungsbescheinigung, bei einem zugelassenen Fahrzeug die bisherigen Schilder zum Entstempeln, Versicherungsbestätigung und HU-Bericht. Für Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht.
Die Laufzeit richtig wählen
Die Laufzeit legen Sie mit der Versicherung fest, nicht mit der Behörde. Rechnen Sie vom Tag der Zuteilung bis zur Ankunft im Zielland und zur dortigen Zulassung, und geben Sie Puffer für Wartezeiten an der Grenze, Werkstattbesuche unterwegs oder eine verzögerte Zulassung im Zielland. Eine längere Laufzeit kostet bei der Versicherung mehr, die Gebühr der Behörde bleibt gleich. Wer ein Auto über den Landweg in ein Nachbarland bringt, kommt oft mit einem Monat aus; für Fahrten in entfernte Staaten wählen viele mehrere Monate.
Ablauf an der Zulassungsstelle
Mit allen Unterlagen beantragen Sie das Kennzeichen am Schalter; das zuständige Amt finden Sie mit der Suche nach Ort oder Postleitzahl. Die Behörde prüft Versicherung und HU, teilt das Kennzeichen zu und stellt die auf die Ausfuhr beschränkte Zulassungsbescheinigung Teil I mit Ablaufdatum aus. Mit der Nummer lassen Sie die Schilder prägen, die Behörde stempelt sie. Auf Wunsch gibt es einen internationalen Zulassungsschein, der in Staaten außerhalb der EU hilft. Ab dann darf das Fahrzeug bis zum Ablaufdatum fahren, in Deutschland und auf dem Weg ins Ausland.
Nach dem Ablaufdatum
Ist das Datum erreicht, darf das Fahrzeug in Deutschland nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren. Die Zulassung endet von selbst, ohne Abmeldung. Steht das Auto dann noch hier, braucht es eine neue Zulassung oder ein Kurzzeitkennzeichen. Die Behörde kann die Zulassung auch kürzer befristen oder mit Auflagen versehen, damit das Fahrzeug in angemessener Zeit ausreist.
Ausfuhrkennzeichen oder Abmelden und Transport?
Wer das Auto nicht selbst fährt, sondern per Lkw, Schiff oder Anhänger ins Ausland bringt, braucht kein Ausfuhrkennzeichen. Dann genügt es, das Fahrzeug abzumelden, und der Käufer lässt es im Zielland zu. Das Ausfuhrkennzeichen lohnt sich, wenn das Auto auf eigener Achse fahren soll und das Zielland es anerkennt. Für Exporte, die Umsatzsteuer betreffen, verlangt das Finanzamt einen Ausfuhrnachweis über den Zoll; das ist ein eigenes Verfahren und mit dem Kennzeichen nicht erledigt.
Typische Fehler
Erstens: die Laufzeit zu knapp gewählt. Ein Stau an der Grenze oder eine Panne, und das Datum ist vorbei. Zweitens: die HU übersehen, die vor dem Ablaufdatum endet; dann lehnt die Behörde ab. Drittens: das Kennzeichen mit einem Kurzzeitkennzeichen verwechselt, das nur 5 Tage gilt und im Ausland oft nicht anerkannt ist. Viertens: Teil II vergessen, den der Käufer im Zielland dringend braucht. Mit einem Blick in die Liste der Voraussetzungen und dem Rechner oben lässt sich das vermeiden.