Auto ummelden nach einem Umzug: Kosten und Ablauf
Nach einem Umzug muss die Anschrift im Fahrzeugregister stimmen. Wie teuer das wird, hängt an zwei Fragen: Wechseln Sie den Kreis, und wollen Sie Ihr Kennzeichen behalten?
Wer umzieht, muss die neue Anschrift seiner Zulassungsbehörde melden, und zwar unverzüglich, wie die Fahrzeug-Zulassungsverordnung es verlangt. Zuständig ist die Behörde am neuen Wohnort. Zieht der Halter in einen anderen Zulassungsbezirk, darf er das bisherige Kennzeichen seit 2015 bundesweit behalten. Die Ummeldung kostet dann nach Nummer 221,9 der Gebührenordnung 23,60 € vor Ort und 9,90 € online; Schilder und Plaketten bleiben am Auto. Mit neuem Kennzeichen sind es nach Nummer 221,2 27,10 €, dazu neue Schilder und Stempelplaketten. Bleibt der Halter im selben Kreis, ändert die Behörde nur die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I: 11,10 € nach Nummer 225, mit neuem Fahrzeugschein und Siegel 12,60 €. Die Kfz-Steuer und die Versicherung laufen weiter; der Versicherer braucht die neue Anschrift trotzdem. Gebühren und Nummern gelten in der Fassung zuletzt geändert durch Art. 6 der Verordnung vom 12. August 2026.
Ummelden: Kennzeichen behalten oder neu?
Kennzeichen behalten
23,60 €
| Neues Kennzeichen (ohne Schilder) | 27,10 € |
| Unterschied | 3,50 € |
| Behalten, mit Nebenposten | 24,80 € – 24,80 € |
Wer das Kennzeichen behält, braucht keine neuen Schilder.
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Sieben Fälle mit ihren Kosten
Die Gebührenordnung unterscheidet beim Umzug drei Wege, jeweils vor Ort und online. Die Tabelle rechnet die häufigsten Fälle durch: links die Gebühr der Zulassungsbehörde, rechts der Betrag mit Plaketten und Registereintrag. Schilder sind nicht enthalten.
| Fall | GebOSt-Nr. | Gebühr | Mit Nebenposten |
|---|---|---|---|
| Neuer Kreis, Kennzeichen bleibt | 221,9 | 23,60 € | 24,80 € – 24,80 € |
| Neuer Kreis, Kennzeichen bleibt, online | 221.9.1 | 9,90 € | 11,10 € – 11,10 € |
| Neuer Kreis, neues Kennzeichen | 221,2 | 27,10 € | 29,70 € – 31,20 € |
| Neuer Kreis, neues Wunschkennzeichen | 221,2 | 37,30 € | 39,90 € – 41,40 € |
| Neuer Kreis und neuer Halter, Kennzeichen bleibt | 221,9 | 23,60 € | 26,80 € – 26,80 € |
| Gleicher Kreis, nur neue Anschrift | 225 | 11,10 € | 12,60 € – 12,60 € |
| Gleicher Kreis, neue Anschrift, online | 225,1 | 4,30 € | 5,50 € – 5,50 € |
Der Unterschied zwischen Behalten und Wechseln beträgt bei der Gebühr selbst nur 3,50 € zugunsten des neuen Kennzeichens; teurer wird der Wechsel erst durch Schilder und Plaketten. Wer zwei Schilder neu prägen lässt, zahlt dafür beim Händler einen freien Preis, den der Kostenrechner auf Wunsch mitrechnet.
Kennzeichen behalten: was sich ändert und was nicht
Seit Januar 2015 darf jeder Halter sein Kennzeichen bei einem Umzug innerhalb Deutschlands mitnehmen. Die neue Behörde übernimmt dann Kürzel und Erkennungsnummer, ändert die Anschrift im Register und in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Stempelplaketten bleiben gültig, obwohl sie das Wappen des alten Landes oder Kreises tragen. Wer später innerhalb des neuen Kreises umzieht oder das Auto verkauft, kann das alte Kennzeichen ebenfalls weiterführen, solange das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt wird.
Ein Nachteil des Behaltens: Bei einer Abmeldung im neuen Kreis lässt sich das mitgebrachte Kennzeichen nicht mehr reservieren, wenn es aus einem anderen Bezirk stammt. Die Regel steht in § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, und sie betrifft vor allem Halter, die ihr Auto stilllegen und später wieder zulassen wollen.
Wie viel spare ich online?
Ersparnis online
16,90 €
| Gebühr vor Ort | 30,00 € |
| Gebühr online | 13,10 € |
| Ersparnis in Prozent | 56 % |
Umzug im selben Kreis
Bleiben Sie im Zulassungsbezirk, ist der Vorgang klein: Die Behörde trägt die neue Anschrift ein und klebt bei einem Antrag vor Ort ein Siegel auf den Fahrzeugschein, oder stellt eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I aus. Kennzeichen, Schilder und Plaketten bleiben. Die Gebühr nach Nummer 225 beträgt 10,20 €, online nach Nummer 225,1 4,30 €. Nach § 15 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung genügt es sogar, die neue Anschrift über die Meldebehörde mitzuteilen, wenn die Kommune dieses Verfahren eröffnet hat; ob das bei Ihnen gilt, steht auf der Website der Stadt.
Welche Unterlagen Sie brauchen
Für eine Ummeldung genügen in der Regel Personalausweis mit neuer Anschrift oder Reisepass mit Meldebescheinigung, die Zulassungsbescheinigung Teil I und ein gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung. Für ein neues Kennzeichen kommen die alten Schilder zur Entstempelung dazu; ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer verlangen viele Behörden auch beim Umzug, weil das zuständige Hauptzollamt wechseln kann. Wechselt zugleich der Halter, braucht die Behörde zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II und eine eVB-Nummer des neuen Halters. Die vollständige Liste steht bei den Unterlagen.
Online ummelden
Alle drei Wege gibt es auch über die internetbasierte Zulassung. Voraussetzung sind ein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion, die neue Anschrift schon im Chip und Zulassungsbescheinigungen mit Sicherheitscode. Beim Behalten des Kennzeichens kommt nichts per Post außer dem geänderten Fahrzeugschein, bei einem neuen Kennzeichen die Plaketten auf einem Plakettenträger. Die Ersparnis beim Behalten beträgt 13,70 €; Einzelheiten unter online anmelden.
Was der Umzug sonst auslöst
Die Kfz-Steuer läuft weiter, auch wenn ein anderes Hauptzollamt zuständig wird; einen neuen Bescheid gibt es nur, wenn sich etwas an der Steuer ändert. Die Versicherung muss die neue Anschrift kennen, weil die Regionalklasse am Wohnort hängt und der Beitrag steigen oder sinken kann. Für Halter, die ihr Kennzeichen nicht behalten, nennt die Kennzeichen-Liste die Kürzel des neuen Kreises; ob Sie ein bestimmtes wählen dürfen, hängt davon ab, welche Kürzel die Behörde ausgibt.