Wunschkennzeichen: was erlaubt ist und was es kostet

Initialen, ein Geburtsjahr, eine Lieblingszahl: Ein Wunschkennzeichen ist der einzige Teil der Zulassung, bei dem Sie mitreden. Die Regeln dafür sind einfacher, als viele Portale tun.

Ein Wunschkennzeichen ist eine selbst gewählte Erkennungsnummer hinter dem Kürzel des Zulassungsbezirks. Nach § 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung besteht das Kennzeichen aus dem Unterscheidungszeichen mit einem bis drei Buchstaben und der Erkennungsnummer, die nach Anlage 1 aus einem oder zwei Buchstaben ohne Umlaute und einer Zahl aus bis zu vier Ziffern besteht. Die Kombination darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen; viele Behörden sperren deshalb Buchstabenfolgen mit Bezug zum Nationalsozialismus. Der Aufpreis ist bundesweit gleich: Die Gebührenordnung, zuletzt geändert durch Art. 6 der Verordnung vom 12. August 2026, setzt für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens 10,20 € an, für eine Reservierung vorab nach Nummer 230 weitere 2,60 €. Eine Neuzulassung mit reserviertem Wunschkennzeichen kostet am Schalter damit 42,80 € statt 30,00 €. Das Kürzel selbst können Sie nur wählen, wenn Ihr Bezirk mehrere führt; zuständig bleibt der Wohnort.

Was kostet mein Wunschkennzeichen?

Aufpreis für den Wunsch

12,80 €

Gebühr mit Wunschkennzeichen42,80 €
Gebühr ohne Wunsch30,00 €
Gesamte Zulassung rechnen →

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Was das Wunschkennzeichen kostet

Der Aufpreis hängt nicht vom Anlass ab, sondern kommt zu jeder Zulassung dazu, bei der ein neues Kennzeichen zugeteilt wird. Die Tabelle rechnet die vier häufigsten Fälle durch. Schilder sind nicht enthalten; sie kosten mit Wunschkennzeichen nichts anderes als ohne.

Gebühr vor Ort mit Zuschlägen, GebOSt zuletzt geändert durch Art. 6 der Verordnung vom 12. August 2026
AnlassOhne WunschWunsch am SchalterWunsch vorab reserviert
Neuwagen zulassen30,00 €40,20 €42,80 €
Gebrauchtwagen anmelden (war abgemeldet)30,00 €40,20 €42,80 €
Ummelden nach Umzug, neues Kennzeichen27,10 €37,30 €39,90 €
Halterwechsel mit neuem Kennzeichen (gleicher Kreis)26,20 €36,40 €39,00 €

Bei einer Ummeldung mit Kennzeichenmitnahme und bei einer Umschreibung, bei der das Kennzeichen bleibt, fällt kein Zuschlag an, weil kein neues Kennzeichen zugeteilt wird. Online gilt derselbe Aufpreis, den der Rechner unten ebenfalls zeigt.

Woraus ein Kennzeichen besteht

Das Kennzeichen hat zwei Teile. Vorne steht das Unterscheidungszeichen des Bezirks, das das Bundesministerium für Verkehr auf Antrag der Länder festlegt; es hat einen bis drei Buchstaben. Dahinter folgt die Erkennungsnummer: nach Anlage 1 der Verordnung ein oder zwei Buchstaben und eine Zahl aus einer bis vier Ziffern, ohne führende Null. Umlaute sind ausgeschlossen. Wählen können Sie nur die Erkennungsnummer, nicht das Kürzel, es sei denn, Ihr Bezirk führt mehrere.

Unterscheidungszeichen im Verzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamts, Stand Oktober 2026
KürzelAnzahlBeispiele
Ein Buchstabe19A, B, C, D, E, F
Zwei Buchstaben320AA, AB, AC, AE, AH, AK
Drei Buchstaben430ABG, ABI, AIB, AIC, ALF, ALS

Ein kurzes Kürzel lässt mehr Platz. Wer in einem Bezirk mit einem Buchstaben wohnt, kann zwei Buchstaben und vier Ziffern kombinieren, wo bei drei Buchstaben im Kürzel die Länge des Schilds früher Grenzen setzt. Rechnerisch gibt es je Kürzel 7.019.298 Erkennungsnummern; welche davon frei sind, zeigt nur das Portal Ihrer Behörde. Welcher Kreis hinter welchem Kürzel steht, verrät die Kennzeichensuche.

Gesperrte und begehrte Kombinationen

Die Verordnung verbietet Kombinationen, die gegen die guten Sitten verstoßen, und überlässt die Auslegung den Behörden. Üblich sind Sperren für Abkürzungen nationalsozialistischer Organisationen und für Zahlencodes aus der rechtsextremen Szene, oft in Verbindung mit bestimmten Kürzeln. Daneben halten viele Behörden kurze Nummern zurück, etwa für Behördenfahrzeuge. Begehrt sind Initialen mit Geburtsjahr und Kombinationen, die mit dem Kürzel ein Wort ergeben. Je kürzer und je runder die Nummer, desto eher ist sie vergeben.

Was kostet mein Wunschkennzeichen?

Aufpreis für den Wunsch

12,80 €

Gebühr mit Wunschkennzeichen42,80 €
Gebühr ohne Wunsch30,00 €
Gesamte Zulassung rechnen →

Wunschkennzeichen und besondere Kennzeichen

Das Wunschkennzeichen lässt sich mit fast jeder Kennzeichenart kombinieren. Bei einem H-Kennzeichen für Oldtimer oder einem E-Kennzeichen für Elektroautos steht der Kennbuchstabe am Ende und verbraucht Platz. Bei einem Saisonkennzeichen kommt rechts das Feld mit den Monaten dazu, das ebenfalls Raum braucht. Ein Wechselkennzeichen für zwei Fahrzeuge teilt sich alle Zeichen bis auf die letzte Ziffer; wer es sich wünscht, wählt also eine Nummer, deren letzte Stelle zweimal frei ist. Für Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen gibt es keine Wunschnummer.

So gehen Sie vor

Erstens: Klären Sie, welche Behörde zuständig ist; die Suche nach Ort oder Postleitzahl nennt sie. Zweitens: Prüfen Sie im Portal dieser Behörde, ob Ihre Kombination frei ist, und reservieren Sie sie; wie das genau geht, beschreibt die Seite Wunschkennzeichen reservieren. Drittens: Lassen Sie die Schilder mit der Reservierungsbestätigung schon vorab prägen. Viertens: Nennen Sie die Reservierungsnummer beim Termin oder im Online-Antrag. Ohne Reservierung können Sie am Schalter fragen, ob eine Nummer frei ist; dann zahlen Sie nur den Wunschzuschlag, gehen aber das Risiko ein, dass die Nummer weg ist.

Drei Irrtümer

Ein Wunschkennzeichen gehört nicht Ihnen, sondern ist an das Fahrzeug zugeteilt; wird das Auto abgemeldet und die Nummer nicht reserviert, ist sie nach Ablauf der Sperrfrist wieder frei. Es kostet keinen jährlichen Aufschlag; der Zuschlag fällt nur bei der Zuteilung an. Und private Anbieter, die Wunschkennzeichen gegen Gebühr reservieren, haben keinen besseren Zugang als Sie: Sie nutzen dasselbe Portal der Behörde und berechnen ihren eigenen Service zusätzlich. Was die ganze Zulassung mit allen Posten kostet, zeigt der Kostenrechner.

Häufige Fragen

Welche Kombinationen sind beim Wunschkennzeichen verboten?

Verboten ist, was gegen die guten Sitten verstößt, so § 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Die meisten Behörden sperren deshalb Buchstabenfolgen wie KZ, NS, SA, SS und HJ sowie Zahlen, die als Code für verfassungsfeindliche Inhalte gelten. Die genaue Liste führt jede Behörde selbst, weshalb dieselbe Kombination in einem Kreis frei und im Nachbarkreis gesperrt sein kann. Umlaute sind nie zulässig.

Kann ich mein Wunschkennzeichen bei einem Umzug mitnehmen?

Ja, sofern Sie das Kennzeichen behalten wollen und das Auto ummelden: Seit der Kennzeichenmitnahme darf das bisherige Kennzeichen auch im neuen Kreis bleiben, ohne neuen Aufpreis. Die Ummeldung mit Mitnahme kostet nach Nummer 221,9 23,60 €. Wer im neuen Kreis ein neues Wunschkennzeichen möchte, zahlt den Zuschlag von 10,20 € erneut.

Wie viele Kombinationen gibt es für ein Kürzel?

Rechnerisch erlaubt Anlage 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung 7.019.298 Erkennungsnummern je Kürzel: jeder der 26 Buchstaben allein oder als Paar, mit einer Zahl bis 9.999. In der Praxis sind es weniger, weil lange Kürzel nicht jede Länge zulassen, gesperrte Folgen entfallen und viele Nummern schon vergeben sind.

Gibt es Wunschkennzeichen auch für Motorräder und Anhänger?

Ja, der Aufpreis ist derselbe. Bei Motorrädern ist das Schild kleiner, und manche Behörden lassen dort nur kürzere Kombinationen zu, damit sie lesbar bleiben. Für Anhänger gilt dasselbe Verfahren wie für Autos. Auch Saison-, H- und E-Kennzeichen lassen sich als Wunschkennzeichen zuteilen; die Endung H oder E verbraucht dann Platz auf dem Schild.

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Quellen

Verfasst von

Herausgeber eines unabhängigen Gebühren- und Fristenrechners für Kfz-Zulassung und Führerscheinumtausch, Zulassungsbezirk für Zulassungsbezirk

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