Wunschkennzeichen: was erlaubt ist und was es kostet
Initialen, ein Geburtsjahr, eine Lieblingszahl: Ein Wunschkennzeichen ist der einzige Teil der Zulassung, bei dem Sie mitreden. Die Regeln dafür sind einfacher, als viele Portale tun.
Ein Wunschkennzeichen ist eine selbst gewählte Erkennungsnummer hinter dem Kürzel des Zulassungsbezirks. Nach § 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung besteht das Kennzeichen aus dem Unterscheidungszeichen mit einem bis drei Buchstaben und der Erkennungsnummer, die nach Anlage 1 aus einem oder zwei Buchstaben ohne Umlaute und einer Zahl aus bis zu vier Ziffern besteht. Die Kombination darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen; viele Behörden sperren deshalb Buchstabenfolgen mit Bezug zum Nationalsozialismus. Der Aufpreis ist bundesweit gleich: Die Gebührenordnung, zuletzt geändert durch Art. 6 der Verordnung vom 12. August 2026, setzt für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens 10,20 € an, für eine Reservierung vorab nach Nummer 230 weitere 2,60 €. Eine Neuzulassung mit reserviertem Wunschkennzeichen kostet am Schalter damit 42,80 € statt 30,00 €. Das Kürzel selbst können Sie nur wählen, wenn Ihr Bezirk mehrere führt; zuständig bleibt der Wohnort.
Was kostet mein Wunschkennzeichen?
Aufpreis für den Wunsch
12,80 €
| Gebühr mit Wunschkennzeichen | 42,80 € |
| Gebühr ohne Wunsch | 30,00 € |
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Was das Wunschkennzeichen kostet
Der Aufpreis hängt nicht vom Anlass ab, sondern kommt zu jeder Zulassung dazu, bei der ein neues Kennzeichen zugeteilt wird. Die Tabelle rechnet die vier häufigsten Fälle durch. Schilder sind nicht enthalten; sie kosten mit Wunschkennzeichen nichts anderes als ohne.
| Anlass | Ohne Wunsch | Wunsch am Schalter | Wunsch vorab reserviert |
|---|---|---|---|
| Neuwagen zulassen | 30,00 € | 40,20 € | 42,80 € |
| Gebrauchtwagen anmelden (war abgemeldet) | 30,00 € | 40,20 € | 42,80 € |
| Ummelden nach Umzug, neues Kennzeichen | 27,10 € | 37,30 € | 39,90 € |
| Halterwechsel mit neuem Kennzeichen (gleicher Kreis) | 26,20 € | 36,40 € | 39,00 € |
Bei einer Ummeldung mit Kennzeichenmitnahme und bei einer Umschreibung, bei der das Kennzeichen bleibt, fällt kein Zuschlag an, weil kein neues Kennzeichen zugeteilt wird. Online gilt derselbe Aufpreis, den der Rechner unten ebenfalls zeigt.
Woraus ein Kennzeichen besteht
Das Kennzeichen hat zwei Teile. Vorne steht das Unterscheidungszeichen des Bezirks, das das Bundesministerium für Verkehr auf Antrag der Länder festlegt; es hat einen bis drei Buchstaben. Dahinter folgt die Erkennungsnummer: nach Anlage 1 der Verordnung ein oder zwei Buchstaben und eine Zahl aus einer bis vier Ziffern, ohne führende Null. Umlaute sind ausgeschlossen. Wählen können Sie nur die Erkennungsnummer, nicht das Kürzel, es sei denn, Ihr Bezirk führt mehrere.
| Kürzel | Anzahl | Beispiele |
|---|---|---|
| Ein Buchstabe | 19 | A, B, C, D, E, F |
| Zwei Buchstaben | 320 | AA, AB, AC, AE, AH, AK |
| Drei Buchstaben | 430 | ABG, ABI, AIB, AIC, ALF, ALS |
Ein kurzes Kürzel lässt mehr Platz. Wer in einem Bezirk mit einem Buchstaben wohnt, kann zwei Buchstaben und vier Ziffern kombinieren, wo bei drei Buchstaben im Kürzel die Länge des Schilds früher Grenzen setzt. Rechnerisch gibt es je Kürzel 7.019.298 Erkennungsnummern; welche davon frei sind, zeigt nur das Portal Ihrer Behörde. Welcher Kreis hinter welchem Kürzel steht, verrät die Kennzeichensuche.
Gesperrte und begehrte Kombinationen
Die Verordnung verbietet Kombinationen, die gegen die guten Sitten verstoßen, und überlässt die Auslegung den Behörden. Üblich sind Sperren für Abkürzungen nationalsozialistischer Organisationen und für Zahlencodes aus der rechtsextremen Szene, oft in Verbindung mit bestimmten Kürzeln. Daneben halten viele Behörden kurze Nummern zurück, etwa für Behördenfahrzeuge. Begehrt sind Initialen mit Geburtsjahr und Kombinationen, die mit dem Kürzel ein Wort ergeben. Je kürzer und je runder die Nummer, desto eher ist sie vergeben.
Was kostet mein Wunschkennzeichen?
Aufpreis für den Wunsch
12,80 €
| Gebühr mit Wunschkennzeichen | 42,80 € |
| Gebühr ohne Wunsch | 30,00 € |
Wunschkennzeichen und besondere Kennzeichen
Das Wunschkennzeichen lässt sich mit fast jeder Kennzeichenart kombinieren. Bei einem H-Kennzeichen für Oldtimer oder einem E-Kennzeichen für Elektroautos steht der Kennbuchstabe am Ende und verbraucht Platz. Bei einem Saisonkennzeichen kommt rechts das Feld mit den Monaten dazu, das ebenfalls Raum braucht. Ein Wechselkennzeichen für zwei Fahrzeuge teilt sich alle Zeichen bis auf die letzte Ziffer; wer es sich wünscht, wählt also eine Nummer, deren letzte Stelle zweimal frei ist. Für Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen gibt es keine Wunschnummer.
So gehen Sie vor
Erstens: Klären Sie, welche Behörde zuständig ist; die Suche nach Ort oder Postleitzahl nennt sie. Zweitens: Prüfen Sie im Portal dieser Behörde, ob Ihre Kombination frei ist, und reservieren Sie sie; wie das genau geht, beschreibt die Seite Wunschkennzeichen reservieren. Drittens: Lassen Sie die Schilder mit der Reservierungsbestätigung schon vorab prägen. Viertens: Nennen Sie die Reservierungsnummer beim Termin oder im Online-Antrag. Ohne Reservierung können Sie am Schalter fragen, ob eine Nummer frei ist; dann zahlen Sie nur den Wunschzuschlag, gehen aber das Risiko ein, dass die Nummer weg ist.
Drei Irrtümer
Ein Wunschkennzeichen gehört nicht Ihnen, sondern ist an das Fahrzeug zugeteilt; wird das Auto abgemeldet und die Nummer nicht reserviert, ist sie nach Ablauf der Sperrfrist wieder frei. Es kostet keinen jährlichen Aufschlag; der Zuschlag fällt nur bei der Zuteilung an. Und private Anbieter, die Wunschkennzeichen gegen Gebühr reservieren, haben keinen besseren Zugang als Sie: Sie nutzen dasselbe Portal der Behörde und berechnen ihren eigenen Service zusätzlich. Was die ganze Zulassung mit allen Posten kostet, zeigt der Kostenrechner.