Saisonkennzeichen: nur zahlen, wenn das Fahrzeug fährt

Motorrad im Sommer, Winterauto im Winter, Wohnmobil für die Reisemonate: Mit einem Saisonkennzeichen bleibt das Fahrzeug zugelassen, kostet aber nur in den Monaten, in denen es fährt.

Ein Saisonkennzeichen ist nach § 10 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ein normales Kennzeichen mit einem Betriebszeitraum als Zusatz, zum Beispiel 04 bis 10 für April bis Oktober. Der Zeitraum umfasst volle Monate, mindestens 2 und höchstens 11, und wiederholt sich jedes Jahr ohne neuen Antrag. Außerhalb des Zeitraums darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen weder fahren noch abgestellt werden; es braucht also einen privaten Stellplatz. Dafür fallen Kfz-Steuer und Haftpflichtbeitrag nur für die Saison an. Die Zulassungsbehörde berechnet für ein Saisonkennzeichen dieselbe Gebühr wie für jede Zulassung, nach der Gebührenordnung, zuletzt geändert durch Art. 6 der Verordnung vom 12. August 2026, 30,00 € am Schalter bei einer Neuzulassung; ein zugelassenes Fahrzeug umzustellen kostet 30,00 € plus neue Schilder. Außerhalb der Saison erlaubt ein Kurzzeitkennzeichen einzelne Fahrten.

Wie lang ist mein Saisonzeitraum?

Monate mit Kennzeichen

8

Abgemeldet ohne Abmeldung4
Zulässig (2 bis 11 Monate)?Ja
Auf dem Schild3 / 10
Gebühr im Kostenrechner →

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So funktioniert der Zeitraum

Auf dem Schild steht rechts ein kleines Feld mit zwei Zahlen übereinander: oben der erste, unten der letzte Monat. 04 über 10 heißt: zugelassen vom ersten April bis zum letzten Oktober. Der Zeitraum darf über den Jahreswechsel gehen, etwa 11 bis 03 für ein Winterauto. Er gilt jedes Jahr gleich, bis Sie ihn ändern oder das Fahrzeug abmelden. Die Tabelle zeigt verbreitete Beispiele.

Beispiele; erlaubt sind 2 bis 11 volle Monate (§ 10 Abs. 3 FZV). Gespart ist der Anteil des Jahres, nicht der Euro-Betrag: Der Versicherer kann für die Saison einen eigenen Tarif ansetzen.
FahrzeugSaison auf dem SchildMonate zugelassenMonate ruhendSteuer und Haftpflicht gespart
Motorrad04–10 (Apr. – Okt.)7542 %
Cabrio03–10 (März – Okt.)8433 %
Wohnmobil04–09 (Apr. – Sep.)6650 %
Winterauto11–03 (Nov. – März)5758 %
Oldtimer05–09 (Mai – Sep.)5758 %

Mit dem Rechner unter dem Zitierblock prüfen Sie Ihren Wunschzeitraum. Die Verordnung verlangt volle Monate; einen Zeitraum vom fünfzehnten März an gibt es nicht.

Was es kostet

Für die Zulassungsbehörde ist das Saisonkennzeichen keine eigene Gebührenart. Bei einer Neuzulassung zahlen Sie die normale Gebühr; bei einem bereits zugelassenen Fahrzeug, das Sie auf ein Saisonkennzeichen umstellen, rechnet dieser Rechner die Änderung der Kennzeichenart mit neuen Schildern.

GebOSt zuletzt geändert durch Art. 6 der Verordnung vom 12. August 2026
FallGebührMit Nebenposten, ohne Schilder
Neuzulassung mit Saisonkennzeichen, vor Ort30,00 €31,90 € – 37,30 €
Neuzulassung mit Saisonkennzeichen, online13,10 €15,00 € – 20,40 €
Zugelassenes Fahrzeug umstellen30,00 €32,60 € – 33,60 €
Umstellen mit Wunschkennzeichen40,20 €42,80 € – 43,80 €

Die eigentliche Ersparnis liegt nicht bei der Behörde, sondern bei Steuer und Versicherung. Die Kfz-Steuer wird nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz nur für die Monate des Betriebszeitraums festgesetzt; das Hauptzollamt erhält den Zeitraum von der Behörde. Der Versicherer berechnet den Beitrag für die Saison, oft mit eigenem Tarif. Ein Motorrad mit sieben Monaten zahlt also Steuer für sieben Monate, nicht für zwölf.

Wie lang ist mein Saisonzeitraum?

Monate mit Kennzeichen

8

Abgemeldet ohne Abmeldung4
Zulässig (2 bis 11 Monate)?Ja
Auf dem Schild3 / 10
Gebühr im Kostenrechner →

Die Regeln außerhalb der Saison

Kein Fahren, kein Abstellen. Das Fahrzeug darf außerhalb des Zeitraums nicht auf öffentlichen Straßen stehen, auch nicht am Straßenrand vor dem Haus. Garage, Hof oder gemieteter Stellplatz sind nötig.

Ausnahmen. Erlaubt sind Fahrten zur Außerbetriebsetzung und zurück. Für alles andere, etwa eine Probefahrt nach der Winterpause oder einen Werkstatttermin im Februar, braucht es ein Kurzzeitkennzeichen, und das Saisonkennzeichen muss dafür ab.

Hauptuntersuchung. Die HU-Frist läuft auch in der Ruhezeit weiter. Fällt sie hinein, klären Sie vor dem Saisonstart mit der Prüfstelle, wie Sie hinkommen; für die Fahrt dorthin außerhalb der Saison braucht es wieder ein Kurzzeitkennzeichen.

Versicherung. Die Haftpflicht ruht, eine Teilkasko läuft bei vielen Verträgen als Ruheversicherung weiter, etwa gegen Diebstahl oder Brand in der Garage. Fragen Sie danach, bevor Sie Ihr Fahrzeug abstellen.

Saisonkennzeichen oder Abmelden?

Die Alternative ist, das Fahrzeug jedes Jahr abzumelden und im Frühjahr wieder zuzulassen. Das kostet zweimal Gebühr, zweimal einen Termin, und das Kennzeichen muss reserviert werden. Das Saisonkennzeichen kostet einmal und läuft dann von selbst. Abmelden lohnt sich nur, wenn das Fahrzeug mehr als ein Jahr steht oder unklar ist, ob es wieder fährt. Für Motorräder, deren Zahl das Kraftfahrt-Bundesamt am 1. Januar 2026 mit 5.071.468 angibt, ist das Saisonkennzeichen deshalb der übliche Weg.

Drei Fehler

Erstens: der Zeitraum zu knapp gewählt. Ein Motorrad mit 05 bis 08 verpasst schöne Wochen im April und September, und die Änderung kostet Gebühr und Schilder. Zweitens: das Fahrzeug im Winter am Straßenrand stehen gelassen. Das ist ein Verstoß, auch wenn es sich nicht bewegt. Drittens: der Verkauf außerhalb der Saison mit einer Probefahrt auf dem Saisonkennzeichen; dafür braucht der Käufer ein Kurzzeitkennzeichen. Welche anderen Kennzeichenarten es gibt, zeigt die Kennzeichenseite.

Häufige Fragen

Lohnt sich ein Saisonkennzeichen für ein Wohnmobil?

Wenn das Wohnmobil im Winter auf einem privaten Platz steht, oft ja, weil Steuer und Haftpflicht nur für die Reisemonate anfallen. In Deutschland sind laut Kraftfahrt-Bundesamt 1.045.066 Wohnmobile zugelassen. Wer spontan auch im Winter fahren will, verliert die Flexibilität. Fragen Sie den Versicherer nach dem Saisontarif und prüfen Sie, ob die Kasko in der Ruhezeit weiterläuft; oft bleibt sie als Ruheversicherung bestehen.

Darf ich mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison zur Werkstatt fahren?

Nur mit einem Kurzzeitkennzeichen, und das Saisonkennzeichen darf dabei nicht gleichzeitig am Fahrzeug sein, so § 42 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Erlaubt ist außerhalb der Saison sonst nur die Fahrt zur Außerbetriebsetzung und die Rückfahrt danach. Eine Fahrt zur Werkstatt mit dem Saisonkennzeichen gilt als Fahren ohne Zulassung und ohne Versicherungsschutz.

Kann ich den Saisonzeitraum später ändern?

Ja, aber nur bei der Zulassungsbehörde, weil der Zeitraum auf den Schildern und in beiden Zulassungsbescheinigungen steht. Neue Schilder sind nötig. Die Behörde berechnet die Änderung als Kennzeichenwechsel, nach diesem Rechner 30,00 € am Schalter. Planen Sie den Zeitraum deshalb lieber großzügig, statt jedes Jahr nachzubessern.

Gibt es Saisonkennzeichen auch als H- oder E-Kennzeichen?

Ja. Ein Oldtimer kann ein H-Kennzeichen mit Saisonzeitraum tragen, ein Elektroauto ein E-Kennzeichen mit Saisonzeitraum; der Zeitraum steht dann hinter dem Kennbuchstaben. Auch grüne Kennzeichen für steuerbefreite Fahrzeuge lassen sich als Saisonkennzeichen zuteilen. Nur das Wechselkennzeichen ist ausgeschlossen, ebenso Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen.

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Quellen

Verfasst von

Herausgeber eines unabhängigen Gebühren- und Fristenrechners für Kfz-Zulassung und Führerscheinumtausch, Zulassungsbezirk für Zulassungsbezirk

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