Was kostet die Zulassung? Gebühren nach Nummer
Wählen Sie den Vorgang und die Optionen: Der Rechner zeigt jede Gebühr mit ihrer Nummer aus der Gebührenordnung und, getrennt, die kleinen Posten, die je nach Fall dazukommen.
Die Gebühren der Zulassungsbehörden stehen in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), einer Bundesverordnung, zuletzt geändert durch Art. 6 der Verordnung vom 12. August 2026. Sie gelten in jedem Kreis gleich. Eine Neuzulassung kostet nach Nummer 221,1 30,00 € vor Ort und nach Nummer 221.1.1 13,10 € online, einschließlich des Plakettenträgers für den Versand. Die Ummeldung nach einem Umzug in einen anderen Kreis kostet 23,60 €, wenn das Kennzeichen bleibt, und 27,10 € mit neuem Kennzeichen. Das Abmelden kostet 15,90 € vor Ort und 2,10 € online. Dazu kommen je nach Fall Stempelplaketten zu 0,70 € oder 1,20 € pro Schild, die HU-Plakette zu 0,50 € und ein Anteil des Kraftfahrt-Bundesamts von 1,20 € bis 4,40 €. Die Schilder selbst verkauft ein Schilderpräger zu freien Preisen.
Neuwagen zulassen, vor Ort
30,00 €
Gesamt mit Plaketten und KBA-Anteil: 31,90 € – 37,30 €
| Gebühr der Zulassungsbehörde, GebOSt Nr. 221.1 | 30,00 € |
| Gebühr nach GebOSt | 30,00 € |
| Kraftfahrt-Bundesamt, Registereintrag, Nr. 123.1 | 0,00 € – 4,40 € |
| Zwei Stempelplaketten, Nr. 228.2 | 1,40 € – 2,40 € |
| HU-Plakette, Nr. 228.1 | 0,50 € |
| Gesamt | 31,90 € – 37,30 € |
Online (i-Kfz) wäre die Gebühr 16,90 € niedriger.
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Alle Vorgänge auf einen Blick
Die Tabelle nennt für jeden Vorgang die Nummer der Gebührenordnung und den Betrag. Die Spalte „Online“ gilt für Anträge über das Portal i-Kfz; ein Strich bedeutet, dass die Verordnung für diesen Vorgang keine Online-Gebühr kennt.
| Vorgang | Nr. | Vor Ort | Online (Nr.) |
|---|---|---|---|
| Neuwagen | 221,1 | 30,00 € | 13,10 € (221.1.1) |
| Gebrauchtwagen (war abgemeldet) | 221,1 | 30,00 € | 13,10 € (221.1.1) |
| Umzug, Kennzeichen bleibt | 221,9 | 23,60 € | 9,90 € (221.9.1) |
| Umzug, neues Kennzeichen | 221,2 | 27,10 € | 12,40 € (221.2.1) |
| Neue Anschrift im Kreis | 225 | 11,10 € | 4,30 € (225,1) |
| Halterwechsel, Kennzeichen bleibt | 221,8 | 24,20 € | 10,40 € (221.8.1) |
| Halterwechsel, neues Kennzeichen | 221,10 | 26,20 € | 12,70 € (221.10.1) |
| Abmelden | 224,1 | 15,90 € | 2,10 € (224,2) |
| Wiederzulassung, reserviertes Kennzeichen | 221,6 | 23,00 € | 10,90 € (221,7) |
| Saison-, H- oder E-Kennzeichen | 221,1 | 30,00 € | – |
| Kurzzeitkennzeichen | 221,4 | 10,20 € | – |
| Ausfuhrkennzeichen | 221,3 | 31,40 € | – |
Feste Gebühr und kleine Posten
Der Rechner trennt zwei Arten von Beträgen. Die erste ist die Gebühr der Zulassungsbehörde mit ihren Zuschlägen: Wunschkennzeichen 10,20 €, Reservierung 2,60 €, Umtausch eines alten Fahrzeugbriefs 5,10 €, Wechselkennzeichen 6,00 €. Diese Beträge stehen wörtlich in der Verordnung und sind genau. Die zweite Art sind Nebenposten, die je nach Fall und Land schwanken: die beiden Stempelplaketten, die HU-Plakette und der Registereintrag beim Kraftfahrt-Bundesamt. Wir zeigen sie als Spanne, weil ihre Zuordnung zum einzelnen Vorgang unsere Lesart ist; die Methodik erklärt sie.
Zum Abgleich: Berlin veröffentlicht seine Beträge. Die Außerbetriebsetzung vor Ort kostet dort 17,10 €; das sind die 15,90 € der Nummer 224,1 und 1,20 € für das Kraftfahrt-Bundesamt. Die Rechnung geht auf den Cent auf.
Was der Rechner nicht enthält
Kennzeichenschilder prägt ein privater Schilderhändler; tragen Sie seinen Preis ein, wenn er mitgezählt werden soll. Zulassungsdienste, die den Gang zur Behörde übernehmen, berechnen eine eigene Vergütung. Versicherung und Kfz-Steuer sind keine Gebühren der Zulassung. Für Sonderfälle wie Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen oder H-Kennzeichen gibt es eigene Seiten mit den Regeln der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.