Was kostet die Zulassung? Gebühren nach Nummer

Wählen Sie den Vorgang und die Optionen: Der Rechner zeigt jede Gebühr mit ihrer Nummer aus der Gebührenordnung und, getrennt, die kleinen Posten, die je nach Fall dazukommen.

Die Gebühren der Zulassungsbehörden stehen in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), einer Bundesverordnung, zuletzt geändert durch Art. 6 der Verordnung vom 12. August 2026. Sie gelten in jedem Kreis gleich. Eine Neuzulassung kostet nach Nummer 221,1 30,00 € vor Ort und nach Nummer 221.1.1 13,10 € online, einschließlich des Plakettenträgers für den Versand. Die Ummeldung nach einem Umzug in einen anderen Kreis kostet 23,60 €, wenn das Kennzeichen bleibt, und 27,10 € mit neuem Kennzeichen. Das Abmelden kostet 15,90 € vor Ort und 2,10 € online. Dazu kommen je nach Fall Stempelplaketten zu 0,70 € oder 1,20 € pro Schild, die HU-Plakette zu 0,50 € und ein Anteil des Kraftfahrt-Bundesamts von 1,20 € bis 4,40 €. Die Schilder selbst verkauft ein Schilderpräger zu freien Preisen.

Antrag
Wunschkennzeichen
Wechselkennzeichen

Die Schilder prägt ein Schilderhändler, nicht die Behörde: Tragen Sie seinen Preis ein, wenn er mitgerechnet werden soll. Versicherung (eVB-Nummer) und Kfz-Steuer sind keine Zulassungsgebühren.

Neuwagen zulassen, vor Ort

30,00 €

Gesamt mit Plaketten und KBA-Anteil: 31,90 € – 37,30 €

Gebühr der Zulassungsbehörde, GebOSt Nr. 221.130,00 €
Gebühr nach GebOSt30,00 €
Kraftfahrt-Bundesamt, Registereintrag, Nr. 123.10,00 € – 4,40 €
Zwei Stempelplaketten, Nr. 228.21,40 € – 2,40 €
HU-Plakette, Nr. 228.10,50 €
Gesamt31,90 € – 37,30 €

Online (i-Kfz) wäre die Gebühr 16,90 € niedriger.

So rechnen wir

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Alle Vorgänge auf einen Blick

Die Tabelle nennt für jeden Vorgang die Nummer der Gebührenordnung und den Betrag. Die Spalte „Online“ gilt für Anträge über das Portal i-Kfz; ein Strich bedeutet, dass die Verordnung für diesen Vorgang keine Online-Gebühr kennt.

Gebühr der Zulassungsbehörde ohne Nebenposten, GebOSt zuletzt geändert durch Art. 6 der Verordnung vom 12. August 2026
VorgangNr.Vor OrtOnline (Nr.)
Neuwagen221,130,00 €13,10 € (221.1.1)
Gebrauchtwagen (war abgemeldet)221,130,00 €13,10 € (221.1.1)
Umzug, Kennzeichen bleibt221,923,60 €9,90 € (221.9.1)
Umzug, neues Kennzeichen221,227,10 €12,40 € (221.2.1)
Neue Anschrift im Kreis22511,10 €4,30 € (225,1)
Halterwechsel, Kennzeichen bleibt221,824,20 €10,40 € (221.8.1)
Halterwechsel, neues Kennzeichen221,1026,20 €12,70 € (221.10.1)
Abmelden224,115,90 €2,10 € (224,2)
Wiederzulassung, reserviertes Kennzeichen221,623,00 €10,90 € (221,7)
Saison-, H- oder E-Kennzeichen221,130,00 €–
Kurzzeitkennzeichen221,410,20 €–
Ausfuhrkennzeichen221,331,40 €–

Feste Gebühr und kleine Posten

Der Rechner trennt zwei Arten von Beträgen. Die erste ist die Gebühr der Zulassungsbehörde mit ihren Zuschlägen: Wunschkennzeichen 10,20 €, Reservierung 2,60 €, Umtausch eines alten Fahrzeugbriefs 5,10 €, Wechselkennzeichen 6,00 €. Diese Beträge stehen wörtlich in der Verordnung und sind genau. Die zweite Art sind Nebenposten, die je nach Fall und Land schwanken: die beiden Stempelplaketten, die HU-Plakette und der Registereintrag beim Kraftfahrt-Bundesamt. Wir zeigen sie als Spanne, weil ihre Zuordnung zum einzelnen Vorgang unsere Lesart ist; die Methodik erklärt sie.

Zum Abgleich: Berlin veröffentlicht seine Beträge. Die Außerbetriebsetzung vor Ort kostet dort 17,10 €; das sind die 15,90 € der Nummer 224,1 und 1,20 € für das Kraftfahrt-Bundesamt. Die Rechnung geht auf den Cent auf.

Was der Rechner nicht enthält

Kennzeichenschilder prägt ein privater Schilderhändler; tragen Sie seinen Preis ein, wenn er mitgezählt werden soll. Zulassungsdienste, die den Gang zur Behörde übernehmen, berechnen eine eigene Vergütung. Versicherung und Kfz-Steuer sind keine Gebühren der Zulassung. Für Sonderfälle wie Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen oder H-Kennzeichen gibt es eigene Seiten mit den Regeln der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

Häufige Fragen

Sind die Zulassungsgebühren in jeder Stadt gleich?

Die Gebühr der Behörde ja: Sie steht in einer Bundesverordnung und gilt überall, auch in Stadtstaaten. Unterschiede gibt es nur bei Kleinigkeiten. Stempelplaketten kosten 0,70 € oder 1,20 €, je nach Ausführung des Landes, und manche Behörden berechnen Versand oder Kartenzahlung gesondert. Wer in einer Stadt deutlich mehr zahlt, hat meist Schilder oder einen Zulassungsdienst mitbezahlt.

Warum ist die Online-Zulassung so viel billiger?

Weil die Gebührenordnung für die internetbasierte Zulassung eigene, niedrigere Nummern vorsieht: Der Antrag wird automatisch geprüft, die Behörde spart Schalterzeit. Bei einer Neuzulassung beträgt der Unterschied 16,90 €, beim Abmelden 13,80 €. Für den Versand der Plaketten kommen online 0,30 € für den Plakettenträger dazu; der Rechner rechnet sie ein.

Was kostet ein Wunschkennzeichen zusätzlich?

Die Zuteilung einer gewünschten Buchstaben- und Zahlenfolge kostet 10,20 € zusätzlich zur Zulassungsgebühr. Wer die Kombination vorab, etwa online, reservieren lässt, zahlt für die Reservierung nach Nummer 230 weitere 2,60 €. Manche Behörden nehmen die Reservierung über ein Portal mit Vorauszahlung an; die Beträge sind dieselben.

Sind Versicherung und Kfz-Steuer in den Kosten enthalten?

Nein. Die Versicherung schließen Sie vorher selbst ab; die Behörde braucht nur die eVB-Nummer als Nachweis. Die Kfz-Steuer setzt das Hauptzollamt nach der Zulassung fest und bucht sie per Lastschrift ab, deshalb verlangt die Behörde ein SEPA-Mandat. Beides sind laufende Kosten des Fahrzeugs, keine Zulassungsgebühren, und fehlen deshalb im Rechner.

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Quellen

Verfasst von

Herausgeber eines unabhängigen Gebühren- und Fristenrechners für Kfz-Zulassung und Führerscheinumtausch, Zulassungsbezirk für Zulassungsbezirk

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