Unterlagen für die Autoanmeldung: die Checkliste
Ein fehlendes Papier kostet einen neuen Termin. Die Liste unten sortiert die Unterlagen nach Fall, vom Neuwagen bis zum Firmenwagen, und sagt, wofür die Behörde sie braucht.
Für jede Zulassung verlangt die Behörde vier Dinge: einen Nachweis, wer Halter wird und wo er wohnt, einen Nachweis, dass das Fahrzeug versichert ist, ein Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer und die Papiere des Fahrzeugs. Konkret sind das ein Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebescheinigung, die siebenstellige eVB-Nummer der Versicherung, ein SEPA-Mandat für das Konto, von dem das Hauptzollamt die Steuer abbucht, und die Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Fahrzeugbrief. Bei einem Neuwagen kommt die Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers dazu, bei einem Gebrauchtwagen die Zulassungsbescheinigung Teil I und der Nachweis der Hauptuntersuchung. Wer für jemand anderen anmeldet, braucht eine Vollmacht und eine Kopie des Ausweises des Halters; Firmen legen einen Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung vor. Die Gebühr, 30,00 € für eine Neuzulassung vor Ort, zahlen Sie am Ende des Termins. Diese Liste beschreibt den Regelfall nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung; Ihre Behörde kann im Einzelfall mehr verlangen.
Was kostet die Anmeldung?
Gebühr nach GebOSt
30,00 €
| Mit Plaketten und KBA-Anteil | 31,90 € – 37,30 € |
| Online wäre es weniger um | 16,90 € |
Schilder vom Händler, Versicherung und Kfz-Steuer kommen dazu.
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Die Unterlagen nach Fall
Die Tabelle zeigt, welche Unterlage in welchem Fall üblich ist. „Je nach Fall“ heißt: Die Behörde verlangt sie nur, wenn der Fall es erfordert, etwa die Vollmacht, wenn nicht der Halter selbst kommt.
| Unterlage | Neuwagen | Gebraucht, abgemeldet | Gebraucht, noch zugelassen | Import | Firma |
|---|---|---|---|---|---|
| Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung | ja | ja | ja | ja | Vertreter |
| eVB-Nummer der Versicherung | ja | ja | ja | ja | ja |
| SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer | ja | ja | ja | ja | ja |
| Zulassungsbescheinigung Teil II | ja | ja | ja | ausländisches Dokument | ja |
| Zulassungsbescheinigung Teil I | – | ja | ja | – | je nach Fall |
| Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) | ja | – | – | ja | je nach Fall |
| Nachweis der Hauptuntersuchung | – | ja | ja | ja | je nach Fall |
| Alte Kennzeichenschilder | – | falls reserviert | bei neuem Kennzeichen | – | je nach Fall |
| Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung | – | – | – | – | ja |
| Vollmacht und Ausweiskopie des Halters | je nach Fall | je nach Fall | je nach Fall | je nach Fall | ja |
Wofür die Behörde die einzelnen Papiere braucht
Ausweis und Anschrift. Zuständig ist die Behörde am Hauptwohnsitz des Halters, bei Firmen am Sitz. Die Anschrift im Ausweis entscheidet, welche Zulassungsstelle den Antrag annimmt; wer gerade umgezogen ist, lässt sie vorher beim Einwohnermeldeamt ändern.
eVB-Nummer. Ohne Haftpflichtversicherung keine Zulassung. Der Versicherer liefert die Daten elektronisch, sobald die Behörde die Nummer eingibt. Achten Sie darauf, dass die Nummer für die richtige Fahrzeugart und den richtigen Halter ausgestellt ist.
SEPA-Mandat. Die Kfz-Steuer wird nur noch per Lastschrift erhoben. Das Konto muss nicht Ihres sein, der Kontoinhaber unterschreibt dann das Mandat. Steuerrückstände aus früheren Zulassungen können eine neue Zulassung blockieren, bis sie beglichen sind.
Zulassungsbescheinigung Teil II. Sie beweist nicht das Eigentum, aber die Behörde braucht sie, um den neuen Halter einzutragen. Liegt bei sehr alten Autos noch ein Fahrzeugbrief vor, tauscht die Behörde ihn um, für 5,10 € zusätzlich.
Hauptuntersuchung. Bei einem Gebrauchtwagen muss die HU-Frist gültig sein. Ist sie während der Abmeldung abgelaufen, wird die Untersuchung vor der Zulassung nachgeholt. Neuwagen bekommen ihren ersten HU-Termin bei der Zulassung.
Ummelden: Kennzeichen behalten oder neu?
Kennzeichen behalten
23,60 €
| Neues Kennzeichen (ohne Schilder) | 27,10 € |
| Unterschied | 3,50 € |
| Behalten, mit Nebenposten | 24,80 € – 24,80 € |
Wer das Kennzeichen behält, braucht keine neuen Schilder.
Beim Gebrauchtwagenkauf: was der Verkäufer übergeben muss
Ob die Anmeldung klappt, entscheidet sich oft schon bei der Übergabe. Lassen Sie sich beide Teile der Zulassungsbescheinigung im Original geben, den letzten Prüfbericht der Hauptuntersuchung und, wenn das Auto noch zugelassen ist, die Schilder am Fahrzeug. Vergleichen Sie die Fahrgestellnummer in den Papieren mit der am Auto. Ein schriftlicher Kaufvertrag mit Datum, Uhrzeit und Kilometerstand hilft bei späteren Fragen zu Steuer, Versicherung oder Bußgeldern. Fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil II, kann die Behörde nicht umschreiben; ein Ersatz lässt sich nur vom eingetragenen Halter beantragen und dauert.
Sonderfälle
Minderjährige Halter brauchen die Zustimmung beider Sorgeberechtigten. Halter ohne Wohnsitz in Deutschland können nur in Ausnahmefällen zulassen, etwa mit einem Empfangsbevollmächtigten im Inland. Leasing- und finanzierte Fahrzeuge: Die Zulassungsbescheinigung Teil II liegt oft bei der Bank oder Leasinggesellschaft, die sie für die Zulassung schickt oder die Zulassung selbst übernimmt. Wohnmobile und Anhänger folgen denselben Regeln; bei Anhängern entfällt die HU-Plakette nicht, wohl aber die Prüfung der Abgaswerte.
Vor dem Termin prüfen
Stimmen Fahrgestellnummer in Fahrzeugpapieren und eVB, ist die eVB noch gültig, ist das SEPA-Mandat unterschrieben? Liegen bei einer Umschreibung beide Teile der Zulassungsbescheinigung vor? Ist die HU nicht abgelaufen? Wer diese fünf Fragen bejaht, kommt fast immer mit einem Termin aus. Legen Sie die Papiere in der Reihenfolge der Tabelle in eine Mappe; am Schalter geht es dann schneller, und Sie sehen sofort, ob etwas fehlt. Was der Termin kostet, steht bei den Anmeldekosten; wie man einen bekommt, unter Termin. Online genügt statt der Papiere vor Ort der Sicherheitscode auf den Bescheinigungen, siehe online anmelden.