Straßenverkehrsamt: wer was erledigt

Straßenverkehrsamt, Kfz-Zulassungsstelle, Führerscheinstelle, Bürgerbüro: Hinter den vielen Namen stecken zwei Aufgaben und eine einfache Regel für die Zuständigkeit.

Straßenverkehrsamt ist der übliche Name für das Amt eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt, das zwei getrennte Behörden unter einem Dach vereint: die Zulassungsbehörde für Fahrzeuge und die Fahrerlaubnisbehörde für Führerscheine. Die Anschriftenverzeichnisse des Kraftfahrt-Bundesamts, Stand Oktober 2026, führen 415 Zulassungsbezirke mit 697 Anlaufstellen und 590 Fahrerlaubnisbehörden. Zuständig ist für beide Aufgaben die Behörde am Hauptwohnsitz. Die Zulassungsstelle meldet Fahrzeuge an, um und ab und vergibt Kennzeichen; die Gebühr einer Zulassung beträgt nach der Gebührenordnung, zuletzt geändert durch Art. 6 der Verordnung vom 12. August 2026, 30,00 € am Schalter. Die Führerscheinstelle stellt Fahrerlaubnisse aus, tauscht alte Führerscheine um, für 26,50 €, und stellt den internationalen Führerschein aus. Je nach Land heißt das Amt auch Bürgeramt, Landratsamt, Kreisverwaltung oder Landesbetrieb Verkehr; die Aufgaben sind überall dieselben, weil sie Bundesrecht folgen.

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Zwei Behörden, ein Haus

Die Zulassung von Fahrzeugen regelt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, den Führerschein die Fahrerlaubnis-Verordnung. Beide Verordnungen weisen die Aufgaben den unteren Verwaltungsbehörden zu, also den Landkreisen und kreisfreien Städten, in einigen Ländern auch großen kreisangehörigen Städten. Darum gibt es fast so viele Straßenverkehrsämter wie Kreise. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Stellen auf die Länder verteilen.

Anschriftenverzeichnisse des Kraftfahrt-Bundesamts, Stand Oktober 2026
LandZulassungsbezirkeZulassungsstellenFührerscheinstellen
Bayern96153113
Baden-Württemberg449377
Nordrhein-Westfalen548876
Niedersachsen476854
Rheinland-Pfalz406844
Hessen276332
Sachsen132819
Thüringen222726
Mecklenburg-Vorpommern132421
Brandenburg182221
Schleswig-Holstein152118
Sachsen-Anhalt142017
Saarland81261
Hamburg155
Bremen234
BE120

Dass ein Land mehr Zulassungsstellen als Bezirke hat, liegt an Außenstellen: Viele Flächenkreise betreiben mehrere Standorte. Bei den Führerscheinstellen zählt das Verzeichnis jede Behörde mit eigener Anschrift; manche Kreise haben die Aufgabe an große Städte abgegeben, andere teilen sie auf.

Was die Zulassungsstelle erledigt

Die Zulassungsstelle bringt Fahrzeuge in den Verkehr und nimmt sie wieder heraus. Dazu gehören die Erstzulassung, die Umschreibung nach einem Kauf, die Ummeldung nach einem Umzug, die Adressänderung, die Abmeldung und besondere Kennzeichen wie Saison-, Oldtimer-, Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen. Alle Beträge folgen derselben bundesweiten Gebührenordnung.

Gebühren der Zulassungsbehörde ohne Zuschläge, zuletzt geändert durch Art. 6 der Verordnung vom 12. August 2026
VorgangGebOSt-Nr.Gebühr vor Ort
Zulassung eines Fahrzeugs221,130,00 €
Ummeldung mit Kennzeichenmitnahme221,923,60 €
Halterwechsel, Kennzeichen bleibt221,824,20 €
Adressänderung22510,20 €
Außerbetriebsetzung224,115,90 €
Kurzzeitkennzeichen221,410,20 €
Ausfuhrkennzeichen221,331,40 €

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Was die Führerscheinstelle erledigt

Die Fahrerlaubnisbehörde erteilt Fahrerlaubnisse nach bestandener Prüfung, erweitert sie um Klassen, verlängert befristete Klassen wie die für Lkw und Busse und tauscht alte Führerscheine in den EU-Kartenführerschein um. Der Pflichtumtausch nach § 24a der Fahrerlaubnis-Verordnung läuft in Stufen bis 19. Januar 2033; den Termin für Ihr Dokument rechnet die Umtauschseite. Die Behörde stellt auch den internationalen Führerschein aus.

GebOSt, zuletzt geändert durch Art. 6 der Verordnung vom 12. August 2026
LeistungGebühr
Umtausch in den Kartenführerschein (mit Registereintrag)26,50 €
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis35,70 €
Internationaler Führerschein11,20 € – 15,30 €

Neue Kartenführerscheine sind 15 Jahre gültig; danach wird nur das Dokument erneuert, ohne Prüfung. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unbefristet.

Wie das Amt in Ihrem Land heißt

Die Bezeichnung ist Sache des Kreises oder der Stadt. In Bayern und Baden-Württemberg sitzt die Stelle meist im Landratsamt, in Rheinland-Pfalz in der Kreisverwaltung, in Nordrhein-Westfalen beim Straßenverkehrsamt des Kreises oder der Stadt. In Berlin heißt sie Kfz-Zulassungsbehörde des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, in Hamburg Landesbetrieb Verkehr, in München Kreisverwaltungsreferat. Manche Städte bieten Zulassungen auch in Bürgerbüros an, was die Last auf mehr Schalter verteilt. Wer nur den Wohnort kennt, findet die zuständige Stelle mit der Suche nach Ort, Postleitzahl oder Kennzeichen.

Zuständigkeit in drei Sätzen

Für Fahrzeuge privater Halter ist die Behörde am Hauptwohnsitz zuständig. Für Firmenfahrzeuge die Behörde am Sitz oder an der Niederlassung, die das Fahrzeug einsetzt. Für den Führerschein ebenfalls der Hauptwohnsitz, auch wenn der alte Führerschein woanders ausgestellt wurde. Wer umzieht, muss das Auto nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung unverzüglich ummelden; den Führerschein muss er dagegen nicht ändern lassen, weil die Karte keine Anschrift trägt.

Typische Missverständnisse

Das Straßenverkehrsamt erhebt keine Kfz-Steuer; die setzt das Hauptzollamt fest, die Behörde nimmt nur das Lastschriftmandat auf. Es verkauft keine Kennzeichenschilder; das tun private Schilderpräger, oft im selben Gebäude. Es verhängt keine Bußgelder für Raser; das tun die Bußgeldstellen der Länder und Kommunen. Und es ist nicht die Stelle für Punkte, die das Kraftfahrt-Bundesamt verwaltet. Wer das auseinanderhält, landet gleich beim richtigen Schalter und braucht nur einen Termin.

Häufige Fragen

Ist das Straßenverkehrsamt dasselbe wie die Zulassungsstelle?

Nicht ganz. Die Zulassungsstelle ist eine Abteilung des Straßenverkehrsamts, zuständig für Fahrzeuge. Daneben gibt es die Führerscheinstelle und oft eine Straßenverkehrsbehörde, die Verkehrszeichen, Parkausweise und Sondergenehmigungen bearbeitet. Im Alltag nennt man das Ganze Straßenverkehrsamt. In manchen Städten sitzen die Abteilungen an verschiedenen Adressen; prüfen Sie deshalb vorher, wohin Ihr Anliegen gehört.

Welches Straßenverkehrsamt ist für Zweitwohnsitze zuständig?

Grundsätzlich das am Hauptwohnsitz, der im Melderegister eingetragen ist. Ein Auto wird dort zugelassen, wo der Halter mit Hauptwohnsitz gemeldet ist; wer an einem Zweitwohnsitz zulassen will, braucht eine Begründung, die die Behörde prüft, etwa bei Studierenden. Für den Führerschein gilt ebenfalls der Hauptwohnsitz. Firmenwagen werden am Sitz des Unternehmens oder der Niederlassung zugelassen.

Kann das Straßenverkehrsamt meine Punkte in Flensburg abfragen?

Nein. Das Fahreignungsregister führt das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, und Auskunft daraus erhalten Sie dort selbst, online mit dem Ausweis oder schriftlich, kostenlos. Das Straßenverkehrsamt bekommt Mitteilungen aus dem Register, wenn es um Maßnahmen wie eine Verwarnung oder den Entzug der Fahrerlaubnis geht, ist aber keine Auskunftsstelle für Punkte.

Welche Öffnungszeiten hat das Straßenverkehrsamt?

Jede Behörde legt sie selbst fest. Viele öffnen werktags vormittags und an ein oder zwei Tagen auch nachmittags, manche samstags. Häufig gelten für Zulassung und Führerscheinstelle unterschiedliche Zeiten, und vielerorts wird nur mit Termin bedient. Die aktuellen Zeiten stehen auf der Website des Kreises oder der Stadt, die unsere Suche zu jeder Stelle nennt.

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Quellen

Verfasst von

Herausgeber eines unabhängigen Gebühren- und Fristenrechners für Kfz-Zulassung und Führerscheinumtausch, Zulassungsbezirk für Zulassungsbezirk

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