Kurzzeitkennzeichen beantragen: vor Ort, nicht online
Ein Auto gekauft, das nicht zugelassen ist, und es muss nach Hause oder zur Prüfstelle: Dafür gibt es das gelbe Kurzzeitkennzeichen. Was es kostet, wer es bekommt und wann es nicht passt.
Das Kurzzeitkennzeichen erlaubt nach § 42 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung Probefahrten und Überführungsfahrten mit einem Fahrzeug, das nicht zugelassen ist. Es besteht aus dem Kürzel des Bezirks und einer Zahl, die mit 03 oder 04 beginnt, und trägt rechts ein gelbes Feld mit dem Ablaufdatum: Es gilt bis zum Ende des 5. Tages nach der Zuteilung. Ausstellen darf es die Zulassungsbehörde des Antragstellers oder die am Standort des Fahrzeugs. Das Kennzeichen ist an ein Fahrzeug gebunden, dessen Daten im besonderen Fahrzeugschein stehen. Voraussetzungen sind eine Kurzzeitversicherung mit eVB-Nummer, eine gültige Hauptuntersuchung oder eine Fahrt, die unmittelbar dazu dient, und ein genehmigter Fahrzeugtyp. Die Gebühr beträgt nach Nummer 221,4 der Gebührenordnung, zuletzt geändert durch Art. 6 der Verordnung vom 12. August 2026, 10,20 €, mit dem Eintrag beim Kraftfahrt-Bundesamt 13,40 €. Schilder und Versicherung haben keinen amtlichen Preis. Online geht der Antrag nicht.
Kurzzeitkennzeichen: was kommt zusammen?
Gesamt für fünf Tage
13,40 €
| Gebühr GebOSt Nr. 221.4 | 10,20 € |
| Kraftfahrt-Bundesamt Nr. 124 | 3,20 € |
| Schilder und Versicherung (Ihre Angaben) | 0,00 € |
Schilder und Versicherung haben keinen amtlichen Preis: Tragen Sie die Angebote ein, die Sie haben.
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Wofür das Kurzzeitkennzeichen gedacht ist
Die Verordnung kennt zwei Zwecke: Probefahrten, etwa um ein Auto vor dem Kauf zu testen oder nach einer Reparatur zu prüfen, und Überführungsfahrten, etwa vom Verkäufer zum eigenen Wohnort, zur Werkstatt oder zur Prüfstelle. Für den Alltag ist es nicht gedacht. Wer ein Auto regelmäßig fahren will, lässt es zu; wer es nur über den Winter abstellen will, nimmt ein Saisonkennzeichen.
Was es kostet, und was die Alternativen kosten
Die Tabelle vergleicht das Kurzzeitkennzeichen mit den beiden Wegen, die oft in Frage kommen. In allen drei Fällen kommen Schilder und Versicherung hinzu, die Sie selbst einkaufen.
| Weg | Gebühr | Mit Nebenposten, ohne Schilder | Gültig |
|---|---|---|---|
| Kurzzeitkennzeichen | 10,20 € | 13,40 € – 13,40 € | 5 Tage, nur Deutschland |
| Gleich am Wohnort zulassen | 30,00 € | 34,60 € – 36,10 € | unbefristet |
| Ausfuhrkennzeichen (Export) | 31,40 € | 32,80 € – 35,00 € | bis 12 Monate |
Das Kurzzeitkennzeichen ist also nicht billiger als eine Zulassung. Es lohnt sich, wenn das Auto erst am Wohnort zugelassen werden kann, etwa weil der Kaufvertrag noch nicht erfüllt ist, die Hauptuntersuchung fehlt oder die Papiere unterwegs sind. Wer alle Unterlagen schon hat, lässt das Auto oft besser gleich online zu und holt es mit den eigenen Schildern ab.
Kurzzeitkennzeichen: was kommt zusammen?
Gesamt für fünf Tage
13,40 €
| Gebühr GebOSt Nr. 221.4 | 10,20 € |
| Kraftfahrt-Bundesamt Nr. 124 | 3,20 € |
| Schilder und Versicherung (Ihre Angaben) | 0,00 € |
Schilder und Versicherung haben keinen amtlichen Preis: Tragen Sie die Angebote ein, die Sie haben.
Voraussetzungen im Einzelnen
Fahrzeug. Es muss einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung haben. Fehlt beides, erlaubt die Verordnung nur Fahrten im Zusammenhang mit einer neuen Betriebserlaubnis, und auch die nur im Bezirk und in angrenzenden Bezirken.
Hauptuntersuchung. Ein gültiger Nachweis muss vorliegen. Ist die HU abgelaufen, sind nur Fahrten zur Prüfstelle und zurück erlaubt, und die Beschränkung steht im Fahrzeugschein.
Versicherung. Eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung mit eVB-Nummer. Der Versicherer meldet ihr Ende mit.
Unterlagen. Ausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil II oder ein anderer Nachweis der Fahrzeugdaten, der HU-Bericht und, wenn jemand anderes kommt, eine Vollmacht.
Wer es ausstellt
Zuständig ist die Zulassungsbehörde Ihres Wohnsitzes oder die Behörde, in deren Bezirk das Fahrzeug steht. Das ist praktisch: Wer ein Auto in einer anderen Stadt kauft, kann das Kurzzeitkennzeichen dort holen und direkt losfahren. Einen Termin brauchen Sie wie für jede andere Zulassung; viele Behörden vergeben Kurzzeitkennzeichen aber auch an Schaltern ohne Termin. Die Stelle mit Adresse finden Sie über die Suche nach Ort oder Postleitzahl.
Das Schild und der Fahrzeugschein
Das Kennzeichen besteht aus dem Kürzel und einer reinen Ziffernfolge, die mit 03 oder 04 beginnt; Buchstaben in der Erkennungsnummer gibt es nicht, ein Wunschkennzeichen also auch nicht. Rechts steht im gelben Feld das Ablaufdatum. Die Schilder müssen nicht fest angeschraubt sein, aber sicher sitzen und lesbar sein. Dazu gibt es einen eigenen Fahrzeugschein auf den Antragsteller, den Sie bei jeder Fahrt mitführen.
Typische Fehler
Der häufigste ist, das Kennzeichen für mehr als die Überführung zu nutzen, etwa für eine Urlaubsfahrt: Das deckt der Zweck nicht. Der zweite ist eine Fahrt ins Ausland ohne Prüfung, ob Versicherung und Zielland das Kennzeichen akzeptieren. Der dritte betrifft das Ablaufdatum: Es zählt der Tag, nicht die Stunde, und der Tag der Zuteilung zählt nicht mit. Der vierte ist, das Kennzeichen für ein zweites Auto weiterzugeben; das ist nicht erlaubt. Wer ein zugelassenes Auto mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison bewegen muss, darf dafür übrigens ein Kurzzeitkennzeichen nutzen, solange das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig dranhängt.
Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen?
Soll das Auto Deutschland dauerhaft verlassen, ist das Ausfuhrkennzeichen der vorgesehene Weg. Es gilt länger, bis zu 12 Monate, wird von einer Versicherung für ausländische Fahrzeuge gedeckt und ist im Ausland eher bekannt. Für die kurze Strecke zur Grenze reicht ein Kurzzeitkennzeichen rechtlich zwar in Deutschland, aber dahinter beginnt das Risiko. Was jede Variante mit allen Posten kostet, rechnet der Kostenrechner.