Wunschkennzeichen prüfen und reservieren, auch ohne Schilder
Wer ein Wunschkennzeichen will, reserviert es am besten vor dem Termin. Das geht online bei Ihrer Zulassungsstelle, kostet wenig und spart am Schalter einen Gang.
Ein Wunschkennzeichen reservieren Sie im Online-Portal der Zulassungsbehörde, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist; private Reservierungsseiten greifen auf dieselben Portale zu und berechnen ihren Service zusätzlich. Sie geben das Kürzel Ihres Bezirks, die gewünschte Kombination und Ihren Namen ein, sehen sofort, ob sie frei ist, und erhalten eine Reservierungsbestätigung. Die Gebührenordnung, zuletzt geändert durch Art. 6 der Verordnung vom 12. August 2026, setzt für die Reservierung nach Nummer 230 2,60 € an; der Zuschlag für das Wunschkennzeichen von 10,20 € wird erst bei der Zulassung fällig. Wie lange eine Reservierung hält, legt jede Behörde selbst fest; nach Ablauf wird die Nummer wieder frei. Anders bei der Abmeldung: Dort lässt sich das bisherige Kennzeichen für bis zu 12 Monate reservieren, damit dasselbe Fahrzeug es bei der Wiederzulassung zurückbekommt. Die Schilder können Sie mit der Bestätigung schon vorher prägen lassen.
Was kostet mein Wunschkennzeichen?
Aufpreis für den Wunsch
12,80 €
| Gebühr mit Wunschkennzeichen | 42,80 € |
| Gebühr ohne Wunsch | 30,00 € |
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Schritt für Schritt
Zuständige Behörde finden. Reservieren können Sie nur bei der Behörde, die später auch zulässt, also an Ihrem Hauptwohnsitz. Die Suche nach Ort oder Postleitzahl nennt sie mit dem Kürzel, das Ihr Bezirk vergibt.
Portal öffnen. Die Website des Kreises oder der Stadt verlinkt das Reservierungsportal, meist unter „Wunschkennzeichen“. Ein Konto braucht es nicht.
Kombination prüfen. Sie wählen das Kürzel, wenn der Bezirk mehrere führt, und geben Buchstaben und Zahl ein. Das Portal zeigt sofort, ob die Kombination frei, vergeben oder gesperrt ist. Viele Portale schlagen freie Nachbarn vor.
Reservieren. Name und Anschrift des späteren Halters eintragen, Reservierung bestätigen, Bestätigung als PDF speichern oder ausdrucken. Darin stehen Kennzeichen, Reservierungsnummer und Ablaufdatum.
Schilder prägen lassen. Mit der Bestätigung prägt jeder Schilderdienst die Schilder vorab. Am Schalter werden sie dann nur noch gestempelt.
Zulassen. Am Termin oder im Online-Antrag die Reservierungsnummer angeben. Erst jetzt fallen Wunschzuschlag und Reservierungsgebühr an.
Was die Reservierung kostet
| Posten | GebOSt | Betrag | Fällig |
|---|---|---|---|
| Reservierung | Nr. 230 | 2,60 € | je nach Portal sofort oder bei der Zulassung |
| Zuschlag Wunschkennzeichen | Nr. 221 | 10,20 € | bei der Zulassung |
| Neuzulassung mit beidem, vor Ort | Nr. 221,1 | 42,80 € | bei der Zulassung |
| Neuzulassung mit beidem, online | Nr. 221.1.1 | 25,90 € | im Portal |
Wer ohne Reservierung zum Termin geht und dort eine freie Wunschnummer wählt, spart die Reservierungsgebühr, riskiert aber, dass die Nummer weg ist, und muss die Schilder nach der Zuteilung prägen lassen. Bei knappen Terminen ist das der teurere Weg, weil er Zeit kostet.
Was kostet mein Wunschkennzeichen?
Aufpreis für den Wunsch
12,80 €
| Gebühr mit Wunschkennzeichen | 42,80 € |
| Gebühr ohne Wunsch | 30,00 € |
Warum jedes Portal anders aussieht
Die Zulassungsbehörden arbeiten mit Fachverfahren weniger Softwareanbieter, und das Reservierungsportal gehört zum Verfahren. Das Anschriftenverzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamts nennt für jede Stelle die Kennung ihres Verfahrens. Die Verteilung zeigt, dass fast alle Hauptstellen eines von vier Verfahren nutzen; wer ein Portal kennt, findet sich in den anderen desselben Verfahrens sofort zurecht.
| Kennung des Verfahrens | Hauptstellen | Anteil |
|---|---|---|
| OK | 165 | 40 % |
| IKO | 102 | 25 % |
| VIA | 91 | 22 % |
| KM | 57 | 14 % |
Die Kennungen sind so wiedergegeben, wie das Verzeichnis sie kürzt. Für Sie zählt nur, dass Sie das Portal Ihrer eigenen Behörde nutzen; eine Reservierung im Portal eines anderen Kreises gilt dort nicht.
Das Kennzeichen beim Abmelden sichern
Ein zweiter Weg zur Reservierung führt über die Abmeldung. Wer ein Fahrzeug außer Betrieb setzt, etwa über den Winter oder für eine längere Reparatur, kann das bisherige Kennzeichen für 2,60 € reservieren lassen, für bis zu 12 Monate. Bei der Wiederzulassung desselben Fahrzeugs kommen dieselben Schilder wieder dran, und es entfällt die Neuprägung. Für ein anderes Fahrzeug lässt sich so ein Kennzeichen in vielen Kreisen ebenfalls übernehmen, wenn die Behörde zustimmt. Mehr dazu unter Auto abmelden.
Fehler, die eine Reservierung kosten
Am häufigsten verfällt eine Reservierung, weil der Termin bei der Zulassungsstelle später liegt als ihr Ablaufdatum. Prüfen Sie deshalb erst, ob Sie einen Termin bekommen, und reservieren Sie danach. Zweitens: ein falscher Name. Steht in der Reservierung der Vater, zugelassen wird aber auf die Tochter, muss die Behörde nicht mitspielen. Drittens: die Verwechslung von O und Null oder I und Eins beim Eintippen; die Bestätigung vor dem Prägen genau lesen. Viertens: eine Reservierung bei einem privaten Anbieter, der sich als Behörde ausgibt. Die echte Reservierung kostet nach der Gebührenordnung 2,60 €, nicht mehr.
Reservieren für besondere Kennzeichen
Auch für ein späteres H-Kennzeichen oder ein E-Kennzeichen lässt sich die Kombination reservieren; die Endung kommt erst bei der Zuteilung dazu. Prüfen Sie dann, ob die Kombination mit Endung noch auf das Schild passt. Für Saisonkennzeichen gibt es Wunschnummern ebenso, der Zeitraum wird erst bei der Zulassung festgelegt. Welche Regeln für die Zeichen selbst gelten, steht auf der Seite Wunschkennzeichen.