Wunschkennzeichen prüfen und reservieren, auch ohne Schilder

Wer ein Wunschkennzeichen will, reserviert es am besten vor dem Termin. Das geht online bei Ihrer Zulassungsstelle, kostet wenig und spart am Schalter einen Gang.

Ein Wunschkennzeichen reservieren Sie im Online-Portal der Zulassungsbehörde, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist; private Reservierungsseiten greifen auf dieselben Portale zu und berechnen ihren Service zusätzlich. Sie geben das Kürzel Ihres Bezirks, die gewünschte Kombination und Ihren Namen ein, sehen sofort, ob sie frei ist, und erhalten eine Reservierungsbestätigung. Die Gebührenordnung, zuletzt geändert durch Art. 6 der Verordnung vom 12. August 2026, setzt für die Reservierung nach Nummer 230 2,60 € an; der Zuschlag für das Wunschkennzeichen von 10,20 € wird erst bei der Zulassung fällig. Wie lange eine Reservierung hält, legt jede Behörde selbst fest; nach Ablauf wird die Nummer wieder frei. Anders bei der Abmeldung: Dort lässt sich das bisherige Kennzeichen für bis zu 12 Monate reservieren, damit dasselbe Fahrzeug es bei der Wiederzulassung zurückbekommt. Die Schilder können Sie mit der Bestätigung schon vorher prägen lassen.

Was kostet mein Wunschkennzeichen?

Aufpreis für den Wunsch

12,80 €

Gebühr mit Wunschkennzeichen42,80 €
Gebühr ohne Wunsch30,00 €
Gesamte Zulassung rechnen →

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Schritt für Schritt

Zuständige Behörde finden. Reservieren können Sie nur bei der Behörde, die später auch zulässt, also an Ihrem Hauptwohnsitz. Die Suche nach Ort oder Postleitzahl nennt sie mit dem Kürzel, das Ihr Bezirk vergibt.

Portal öffnen. Die Website des Kreises oder der Stadt verlinkt das Reservierungsportal, meist unter „Wunschkennzeichen“. Ein Konto braucht es nicht.

Kombination prüfen. Sie wählen das Kürzel, wenn der Bezirk mehrere führt, und geben Buchstaben und Zahl ein. Das Portal zeigt sofort, ob die Kombination frei, vergeben oder gesperrt ist. Viele Portale schlagen freie Nachbarn vor.

Reservieren. Name und Anschrift des späteren Halters eintragen, Reservierung bestätigen, Bestätigung als PDF speichern oder ausdrucken. Darin stehen Kennzeichen, Reservierungsnummer und Ablaufdatum.

Schilder prägen lassen. Mit der Bestätigung prägt jeder Schilderdienst die Schilder vorab. Am Schalter werden sie dann nur noch gestempelt.

Zulassen. Am Termin oder im Online-Antrag die Reservierungsnummer angeben. Erst jetzt fallen Wunschzuschlag und Reservierungsgebühr an.

Was die Reservierung kostet

GebOSt zuletzt geändert durch Art. 6 der Verordnung vom 12. August 2026
PostenGebOStBetragFällig
ReservierungNr. 2302,60 €je nach Portal sofort oder bei der Zulassung
Zuschlag WunschkennzeichenNr. 22110,20 €bei der Zulassung
Neuzulassung mit beidem, vor OrtNr. 221,142,80 €bei der Zulassung
Neuzulassung mit beidem, onlineNr. 221.1.125,90 €im Portal

Wer ohne Reservierung zum Termin geht und dort eine freie Wunschnummer wählt, spart die Reservierungsgebühr, riskiert aber, dass die Nummer weg ist, und muss die Schilder nach der Zuteilung prägen lassen. Bei knappen Terminen ist das der teurere Weg, weil er Zeit kostet.

Was kostet mein Wunschkennzeichen?

Aufpreis für den Wunsch

12,80 €

Gebühr mit Wunschkennzeichen42,80 €
Gebühr ohne Wunsch30,00 €
Gesamte Zulassung rechnen →

Warum jedes Portal anders aussieht

Die Zulassungsbehörden arbeiten mit Fachverfahren weniger Softwareanbieter, und das Reservierungsportal gehört zum Verfahren. Das Anschriftenverzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamts nennt für jede Stelle die Kennung ihres Verfahrens. Die Verteilung zeigt, dass fast alle Hauptstellen eines von vier Verfahren nutzen; wer ein Portal kennt, findet sich in den anderen desselben Verfahrens sofort zurecht.

Spalte „DV-Verfahren“ im Anschriftenverzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamts, Stand Oktober 2026
Kennung des VerfahrensHauptstellenAnteil
OK16540 %
IKO10225 %
VIA9122 %
KM5714 %

Die Kennungen sind so wiedergegeben, wie das Verzeichnis sie kürzt. Für Sie zählt nur, dass Sie das Portal Ihrer eigenen Behörde nutzen; eine Reservierung im Portal eines anderen Kreises gilt dort nicht.

Das Kennzeichen beim Abmelden sichern

Ein zweiter Weg zur Reservierung führt über die Abmeldung. Wer ein Fahrzeug außer Betrieb setzt, etwa über den Winter oder für eine längere Reparatur, kann das bisherige Kennzeichen für 2,60 € reservieren lassen, für bis zu 12 Monate. Bei der Wiederzulassung desselben Fahrzeugs kommen dieselben Schilder wieder dran, und es entfällt die Neuprägung. Für ein anderes Fahrzeug lässt sich so ein Kennzeichen in vielen Kreisen ebenfalls übernehmen, wenn die Behörde zustimmt. Mehr dazu unter Auto abmelden.

Fehler, die eine Reservierung kosten

Am häufigsten verfällt eine Reservierung, weil der Termin bei der Zulassungsstelle später liegt als ihr Ablaufdatum. Prüfen Sie deshalb erst, ob Sie einen Termin bekommen, und reservieren Sie danach. Zweitens: ein falscher Name. Steht in der Reservierung der Vater, zugelassen wird aber auf die Tochter, muss die Behörde nicht mitspielen. Drittens: die Verwechslung von O und Null oder I und Eins beim Eintippen; die Bestätigung vor dem Prägen genau lesen. Viertens: eine Reservierung bei einem privaten Anbieter, der sich als Behörde ausgibt. Die echte Reservierung kostet nach der Gebührenordnung 2,60 €, nicht mehr.

Reservieren für besondere Kennzeichen

Auch für ein späteres H-Kennzeichen oder ein E-Kennzeichen lässt sich die Kombination reservieren; die Endung kommt erst bei der Zuteilung dazu. Prüfen Sie dann, ob die Kombination mit Endung noch auf das Schild passt. Für Saisonkennzeichen gibt es Wunschnummern ebenso, der Zeitraum wird erst bei der Zulassung festgelegt. Welche Regeln für die Zeichen selbst gelten, steht auf der Seite Wunschkennzeichen.

Häufige Fragen

Wie lange hält die Reservierung eines Wunschkennzeichens?

Eine bundesweite Frist gibt es nicht; jede Behörde legt sie fest, und das Portal nennt das Ablaufdatum in der Bestätigung. Wer bis dahin nicht zulässt, verliert die Reservierung, und die Nummer geht zurück in den Bestand. Manche Behörden erlauben, eine Reservierung einmal zu verlängern oder neu anzulegen, wenn die Nummer noch frei ist; die Gebühr fällt dann erneut an.

Kann ich ein Wunschkennzeichen für jemand anderen reservieren?

Ja, in den meisten Portalen gibt man den Namen des späteren Halters ein, nicht den des Reservierenden. Bei der Zulassung muss die Person, auf die das Fahrzeug kommt, mit der Reservierung übereinstimmen. Wer ein Kennzeichen als Geschenk reserviert, sollte den Namen genau so schreiben wie im Ausweis des Beschenkten, sonst kann die Behörde die Reservierung ablehnen.

Muss ich die Reservierungsgebühr sofort bezahlen?

Das hängt vom Portal ab. Bei vielen Behörden ist die Reservierung zunächst kostenlos, und die 2,60 € werden erst mit der Zulassung abgerechnet; andere verlangen die Zahlung online gleich bei der Reservierung. Wird die Reservierung nicht genutzt, wird die Gebühr in der Regel nicht erstattet, wenn sie schon bezahlt ist. Der Wunschzuschlag kommt immer erst am Schalter.

Kann ich ein reserviertes Kennzeichen wieder freigeben?

Ja. Viele Portale haben eine Funktion zum Stornieren mit der Reservierungsnummer; sonst genügt eine kurze Nachricht an die Behörde. Das lohnt sich, wenn Sie mehrere Kombinationen reserviert haben und sich für eine entschieden haben, denn so werden die anderen für andere frei. Eine Pflicht zur Freigabe gibt es nicht; ungenutzte Reservierungen verfallen von selbst.

Kann ich ein Wunschkennzeichen reservieren, bevor ich Auto oder Schilder habe?

Ja. Für die Reservierung zählt der künftige Halter mit seiner Anschrift, denn sie legt fest, welche Behörde und welches Kürzel gelten; ein Fahrzeug wird erst bei der Zulassung zugeteilt. Schilder brauchen Sie dafür nicht: Mit der Bestätigung lässt jeder Schilderdienst sie prägen, auch Tage vor dem Termin. Läuft die Reservierung ab, bevor das Auto da ist, reservieren Sie neu, sofern die Nummer noch frei ist.

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Quellen

Verfasst von

Herausgeber eines unabhängigen Gebühren- und Fristenrechners für Kfz-Zulassung und Führerscheinumtausch, Zulassungsbezirk für Zulassungsbezirk

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