Redaktionsrichtlinien und Korrekturen
Eine falsche Anschrift schickt jemanden mit allen Unterlagen zur falschen Außenstelle, ein veralteter Betrag lässt ihn am Schalter zu wenig dabeihaben. Deshalb gilt hier:
Verantwortung
Radif Partners verantwortet jeden Betrag, jede Anschrift und jede Frist. Hinweise an kontakt@anmeldekosten.de.
Nur amtliche Quellen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Anlage zu § 1, im konsolidierten Wortlaut von gesetze-im-internet.de: Gebühren der Zulassungsbehörden und des Kraftfahrt-Bundesamts;
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für Kennzeichenarten, Reservierung, Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen;
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 24a und Anlage 8e, für die Umtauschfristen;
- Verzeichnisse des Kraftfahrt-Bundesamts: Anschriften der Zulassungsbehörden (AV1) und Fahrerlaubnisbehörden (AV2), Fahrzeugbestand nach Zulassungsbezirken (FZ1);
- Gebührenangaben, die eine Stadt selbst veröffentlicht, mit Adresse der Seite und Datum des Abrufs.
Kein Betrag stammt aus einem Ratgeber, einem Forum oder von einem Zulassungsdienst. Was eine Behörde nicht veröffentlicht, schätzen wir nicht: Dann steht da, dass kein veröffentlichter Betrag gefunden wurde.
Keine Vermittlung
Wir verdienen nicht an Zulassungsdiensten, Schilderprägern, Versicherern oder Fotostudios und verlinken keinen von ihnen.
Tests vor jeder Veröffentlichung
Automatische Tests prüfen jede Gebührennummer gegen den Text, rechnen die von Berlin veröffentlichten Beträge nach und spielen jede Zeile der Anlage 8e durch. Weicht etwas ab, wird nicht veröffentlicht.
Aktualisierung
Die Verzeichnisse des Kraftfahrt-Bundesamts liest ein Skript jeden Monat neu ein; die Gebührenordnung prüfen wir bei jeder Änderungsverordnung. Das Datum der eingelesenen Daten steht auf jeder Seite.
Umgang mit Fehlern
- Abgleich mit der amtlichen Quelle.
- Korrektur der Parameter oder des Codes, neuer Testfall.
- Neues Datum auf den betroffenen Seiten.
Siehe auch die Methodik. Fassung: 2026-10-21.
Gebühren 2026, Behördendaten vom