Auto anmelden: Was kostet die Zulassung 2026?

Neuwagen oder Gebrauchter, vor Ort oder online, mit oder ohne Wunschkennzeichen: der Betrag für Ihren Fall, Posten für Posten, und was zusätzlich zu zahlen ist.

Wer in Deutschland ein Auto anmeldet, zahlt der Zulassungsbehörde eine Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, zuletzt geändert durch Art. 6 der Verordnung vom 12. August 2026. Für die Zulassung eines Neuwagens sind das nach Nummer 221,1 30,00 € am Schalter; online über i-Kfz 13,10 €. Ein Gebrauchtwagen, der vorher abgemeldet war, kostet ebenfalls 30,00 € vor Ort. Dazu kommen kleine Posten: zwei Stempelplaketten zu je 0,70 € oder 1,20 €, bei Bedarf die HU-Plakette zu 0,50 € und der Eintrag beim Kraftfahrt-Bundesamt, bei einem Halterwechsel 3,20 €. Ohne Schilder liegt eine Anmeldung damit zwischen 15,00 € online und 37,30 € vor Ort. Die Kennzeichenschilder kauft man getrennt bei einem Schilderpräger; ihr Preis ist frei. Ein Wunschkennzeichen kostet 10,20 € mehr. Versicherung und Kfz-Steuer sind keine Zulassungsgebühren.

Was kostet die Anmeldung?

Gebühr nach GebOSt

30,00 €

Mit Plaketten und KBA-Anteil31,90 € – 37,30 €
Online wäre es weniger um16,90 €

Schilder vom Händler, Versicherung und Kfz-Steuer kommen dazu.

Alle Posten im Kostenrechner →

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Sieben typische Fälle durchgerechnet

Die folgende Tabelle rechnet die häufigsten Anmeldungen mit dem Rechner dieser Website durch. Die mittlere Spalte ist die genaue Gebühr der Zulassungsbehörde mit ihren Zuschlägen, die rechte Spalte der Betrag mit allen kleinen Posten, die je nach Fall dazukommen. Schilder sind nirgends enthalten.

Berechnet nach der GebOSt, zuletzt geändert durch Art. 6 der Verordnung vom 12. August 2026
FallGebührMit Nebenposten, ohne Schilder
Neuwagen, vor Ort, Standardkennzeichen30,00 €31,90 € – 37,30 €
Neuwagen, online13,10 €15,00 € – 20,40 €
Neuwagen, vor Ort, reserviertes Wunschkennzeichen42,80 €44,70 € – 50,10 €
Gebrauchtwagen, vor Ort, mit Halterwechsel30,00 €34,60 € – 36,10 €
Gebrauchtwagen mit altem Fahrzeugbrief35,10 €39,70 € – 41,20 €
Gebrauchtwagen, online13,10 €17,70 € – 19,20 €
Gebrauchtwagen, noch zugelassen, gleicher Kreis24,20 €27,40 € – 27,40 €

Bei einem Neuwagen kommt die HU-Plakette immer dazu, weil der erste Termin der Hauptuntersuchung bei der Zulassung festgelegt wird. Beim Gebrauchten hängt sie davon ab, ob die alte Plakette noch passt. Den Anteil des Kraftfahrt-Bundesamts zeigen wir als Spanne, weil die Gebührenordnung ihn nach Art des Registereintrags staffelt; die Methodik erklärt unsere Zuordnung.

Neuwagen: was der Händler übernimmt

Viele Autohäuser melden den Neuwagen selbst an und stellen dafür eine Pauschale in Rechnung. Diese Pauschale ist keine Gebühr der Behörde, sondern ein Preis des Händlers: Sie enthält meist Schilder, Fahrten und Arbeitszeit. Fragen Sie nach der Aufteilung. Die Gebühr selbst bleibt bei 30,00 €, mit reserviertem Wunschkennzeichen 42,80 €. Wer selbst anmeldet, braucht dafür die Zulassungsbescheinigung Teil II vom Händler und die Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers, bei Importen gegebenenfalls ein Gutachten.

Gebrauchtwagen: abgemeldet oder noch zugelassen?

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens entscheidet der Zustand der Zulassung über den Weg. War das Auto abgemeldet, ist es eine neue Zulassung nach Nummer 221,1, mit neuem Kennzeichen oder dem reservierten alten. Ist es noch auf den Verkäufer zugelassen und Sie wohnen im selben Kreis, genügt eine Umschreibung auf Sie; das Kennzeichen kann bleiben, Schilder entfallen. Kommt das Auto aus einem anderen Kreis, behalten Sie auf Wunsch das fremde Kennzeichen; der Rechner kennt beide Fälle. Wichtig: Der Verkäufer muss den Verkauf melden, und Sie müssen das Auto unverzüglich auf sich umschreiben lassen.

Ummelden: Kennzeichen behalten oder neu?

Kennzeichen behalten

23,60 €

Neues Kennzeichen (ohne Schilder)27,10 €
Unterschied3,50 €
Behalten, mit Nebenposten24,80 € – 24,80 €

Wer das Kennzeichen behält, braucht keine neuen Schilder.

Ganze Rechnung im Kostenrechner →

Online anmelden: der günstigste Weg

Die internetbasierte Zulassung ist der einzige Weg, die Gebühr selbst zu senken: Die Gebührenordnung sieht dafür eigene Nummern vor. Für einen Neuwagen sparen Sie 16,90 €. Voraussetzungen sind ein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion samt PIN, ein Kartenlesegerät oder Smartphone, die Zulassungsbescheinigungen mit freigelegtem Sicherheitscode und die eVB-Nummer. Die Plaketten kommen per Post auf einem Plakettenträger; bis dahin dürfen Sie mit dem vorläufigen Bescheid fahren. Mehr unter online anmelden.

Was nicht in den Zulassungskosten steckt

Drei Posten werden oft dazugerechnet, gehören aber nicht dazu. Die Kennzeichenschilder prägt ein privater Betrieb, dessen Preis vom Material und vom Ort abhängt; tragen Sie ihn im Kostenrechner ein, wenn Sie den Gesamtbetrag wollen. Die Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung, wird aber vom Versicherer berechnet. Die Kfz-Steuer setzt das Hauptzollamt fest. Für die Unterlagen gibt es eine eigene Checkliste.

Drei Fehler, die einen zweiten Termin kosten

Der häufigste ist eine fehlende oder abgelaufene eVB-Nummer: Ohne gültige Versicherungsbestätigung bricht die Behörde ab, und der Termin ist verloren. Der zweite betrifft Gebrauchtwagen mit überfälliger Hauptuntersuchung; ohne aktuellen Prüfbericht gibt es keine Zulassung. Der dritte ist eine Vollmacht ohne Ausweiskopie, wenn jemand anderes die Anmeldung übernimmt. Wer alles am Vorabend mit der Checkliste prüft, kommt mit einem Termin aus, und bei knappen Terminen in Großstädten ist das oft mehr wert als jede Gebührenersparnis.

Häufige Fragen

Kostet die Anmeldung eines Gebrauchtwagens weniger als die eines Neuwagens?

Nein, die Grundgebühr ist dieselbe: Nummer 221,1 gilt für jede Zulassung eines Fahrzeugs, neu oder gebraucht, mit 30,00 €. Beim Gebrauchten kommt meist der Halterwechsel im Register dazu, 3,20 €, und bei sehr alten Autos der Umtausch des Fahrzeugbriefs in die Zulassungsbescheinigung Teil II, 5,10 €. Ist der Gebrauchte noch zugelassen und bleibt im Kreis, ist die Umschreibung günstiger.

Wann wird die Gebühr bei der Zulassungsstelle bezahlt?

Am Schalter nach der Bearbeitung, meist mit Karte; manche Behörden nehmen kein Bargeld mehr, andere zahlen über Kassenautomaten. Online wird die Gebühr im Portal per Karte, Lastschrift oder Bezahldienst fällig, bevor der Bescheid kommt. Die Schilder bezahlen Sie getrennt beim Schilderpräger, der oft im selben Gebäude oder gegenüber sitzt.

Muss ich bei der Anmeldung schon die Kfz-Steuer bezahlen?

Nein. Die Behörde nimmt nur ein SEPA-Lastschriftmandat für das Konto entgegen, von dem die Steuer abgebucht wird. Den Steuerbescheid erlässt danach das Hauptzollamt, und die erste Abbuchung folgt einige Wochen später, für das laufende Zulassungsjahr. Ohne Mandat oder mit Steuerrückständen kann die Zulassung verweigert werden.

Ist ein Zulassungsdienst sein Geld wert?

Das hängt von den Wartezeiten ab. Ein Zulassungsdienst geht mit Ihrer Vollmacht zur Behörde und berechnet dafür eine eigene Vergütung zusätzlich zur Gebühr, die gleich bleibt. Wo es Termine erst in Wochen gibt, spart er Zeit. Die Online-Zulassung erreicht dasselbe ohne Aufschlag, wenn Ausweis mit Online-Funktion und Papiere mit Sicherheitscode vorliegen.

Kostet die Anmeldung eines Elektroautos etwas anderes?

Nein, die Gebühr ist dieselbe wie für einen Verbrenner. Ein E-Kennzeichen kann bei der Zulassung ohne Aufpreis gewählt werden, wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt; wer es nachträglich möchte, zahlt die Gebühr für eine Änderung. Unterschiede gibt es bei der Kfz-Steuer, nicht bei der Zulassung.

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Quellen

Verfasst von

Herausgeber eines unabhängigen Gebühren- und Fristenrechners für Kfz-Zulassung und Führerscheinumtausch, Zulassungsbezirk für Zulassungsbezirk

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