Führerschein-Umtausch: alle Fristen und die nächste Welle

Der Pflichtumtausch läuft in Wellen, eine pro Jahr, immer am 19. Januar. Welche Welle Sie trifft, welche schon vorbei ist und wie viel Vorlauf die Behörde braucht.

Nach § 24a Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung verlieren alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit zu dem Tag, den Anlage 8e nennt. Für Papierführerscheine richtet sich der Stichtag nach dem Geburtsjahr; diese Fristen sind alle abgelaufen, außer für Menschen, die vor 1953 geboren sind: Sie haben Zeit bis 19. Januar 2033. Für Kartenführerscheine zählt das Ausstellungsjahr. Die letzte Welle traf Karten aus den Jahren 1999 – 2001 am 19. Januar 2026. Die nächste betrifft Karten aus 2002 – 2004: Sie müssen bis 19. Januar 2027 getauscht sein, in 88 Tagen ab dem 23. Oktober 2026. Der Umtausch kostet 26,50 € nach der Gebührenordnung, ohne Prüfung. Wer zu spät ist, behält die Fahrerlaubnis, fährt aber mit einem ungültigen Dokument, wofür ein Verwarnungsgeld von 10 € vorgesehen ist. Die neue Karte gilt 15 Jahre.

Bis wann muss mein Führerschein getauscht sein?

Umtausch bis

19. Januar 2028

Noch453 Tage
Gebühr26,50 €
Ausführlich im Umtausch-Rechner →

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Der ganze Kalender

Die Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung ordnet jeden alten Führerschein einer Zeile zu. Die Tabelle zeigt alle Zeilen mit dem Stand von heute. Den Stichtag für Ihr eigenes Dokument rechnet der Rechner unter dem Zitierblock oder ausführlich die Umtauschseite.

Anlage 8e FeV. Wer vor 1953 geboren ist, tauscht unabhängig von der Art bis 19. Januar 2033.
FührerscheinMaßgeblichUmtausch bisStand 23. Oktober 2026
PapierGeburtsjahr bis 195219. Januar 2033noch 2.280 Tage
PapierGeburtsjahr 1953 – 195819. Juli 2022abgelaufen seit 1.557 Tagen
PapierGeburtsjahr 1959 – 196419. Januar 2023abgelaufen seit 1.373 Tagen
PapierGeburtsjahr 1965 – 197019. Januar 2024abgelaufen seit 1.008 Tagen
PapierGeburtsjahr ab 197119. Januar 2025abgelaufen seit 642 Tagen
Karteausgestellt 1999 – 200119. Januar 2026abgelaufen seit 277 Tagen
Karteausgestellt 2002 – 200419. Januar 2027noch 88 Tage
Karteausgestellt 2005 – 200719. Januar 2028noch 453 Tage
Karteausgestellt 200819. Januar 2029noch 819 Tage
Karteausgestellt 200919. Januar 2030noch 1.184 Tage
Karteausgestellt 201019. Januar 2031noch 1.549 Tage
Karteausgestellt 201119. Januar 2032noch 1.914 Tage
Karteausgestellt 2012 – 201319. Januar 2033noch 2.280 Tage

Beim grauen oder rosa Papierführerschein zählt nach der Verordnung das Geburtsjahr, nicht das Ausstellungsjahr. Beim Kartenführerschein steht das Ausstellungsjahr in Feld 4a. Achtung bei Ersatzkarten: Wer eine Karte nach Verlust neu bekommen hat, nimmt das Datum der Ersatzkarte.

Die nächste Welle: Karten aus 2002 – 2004

Wer seine Karte in diesen Jahren bekommen hat, muss bis 19. Januar 2027 tauschen. Maßgeblich ist das Datum in Feld 4a, nicht das Jahr der Fahrprüfung. Ab dem 23. Oktober 2026 bleiben 88 Tage. Weil viele Behörden vor jedem Januar Spitzen erleben, lohnt es sich, den Antrag jetzt zu stellen.

Bis wann muss mein Führerschein getauscht sein?

Umtausch bis

19. Januar 2028

Noch453 Tage
Gebühr26,50 €
Ausführlich im Umtausch-Rechner →

Was nach Ablauf der Frist gilt

Mit dem Stichtag verliert das Dokument seine Gültigkeit, so § 24a Absatz 2. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen; Sie müssen keine Prüfung wiederholen. Wer mit dem abgelaufenen Dokument kontrolliert wird, kann seine Fahrberechtigung aber nicht mit einem gültigen Führerschein nachweisen. Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Verwarnungsgeld von 10 € vor. Punkte gibt es nicht. Teurer werden andere Folgen: Mietwagen, Carsharing und manche Arbeitgeber verlangen einen gültigen Führerschein, und im Ausland gilt das alte Dokument nicht mehr als Nachweis.

Was der Umtausch kostet und wie lange er dauert

GebOSt zuletzt geändert durch Art. 6 der Verordnung vom 12. August 2026
PostenBetrag
Umstellung auf den Kartenführerschein, GebOSt25,50 €
Eintrag im Zentralen Fahrerlaubnisregister1,00 €
Gebühr zusammen26,50 €
Direktversand in Berlin (optional, abgerufen 21. Oktober 2026)6,32 €
Biometrisches PassfotoPreis des Fotografen

Nach dem Antrag gibt die Führerscheinstelle den Auftrag an die Bundesdruckerei. Die Karte kommt zur Behörde zurück oder, wo angeboten, direkt per Post. Den alten Führerschein geben Sie erst bei der Abholung ab, damit Sie in der Zwischenzeit einen Nachweis haben. Manche Behörden stellen auf Wunsch einen vorläufigen Nachweis aus, wenn der alte Führerschein schon eingezogen ist.

Ein Plan in vier Schritten

Erstens: die Zeile in der Tabelle finden und den Stichtag notieren. Zweitens: prüfen, ob die Führerscheinstelle am heutigen Wohnort den alten Führerschein ausgestellt hat; sonst die Karteikartenabschrift bei der damaligen Behörde anfordern, was Wochen dauern kann. Drittens: Termin buchen, wie bei der Zulassungsstelle; viele Behörden nehmen Umtauschanträge auch per Post oder online an. Viertens: Ausweis, Foto und alten Führerschein mitbringen. Welche Stelle zuständig ist, erklärt die Seite zum Straßenverkehrsamt.

Nach dem Umtausch: die 15 Jahre

Die neue Karte trägt in Feld 4b ein Ablaufdatum, 15 Jahre nach dem Tag, an dem die Behörde den Auftrag erteilt hat. Danach wird nur das Dokument erneuert, wieder ohne Prüfung, ähnlich wie ein Personalausweis. Wer eine Reise plant, sollte das Datum im Blick behalten; für Fahrten außerhalb der EU hilft zusätzlich ein internationaler Führerschein.

Häufige Fragen

Wie lange vor der Frist sollte ich den Umtausch beantragen?

Rechnen Sie mit mehreren Wochen. Die neue Karte stellt die Bundesdruckerei her, und vor jedem Stichtag im Januar steigen die Anträge stark. Dazu kommt bei manchen Behörden die Wartezeit auf einen Termin und gegebenenfalls auf die Karteikartenabschrift einer anderen Behörde. Wer im Herbst davor beantragt, ist auf der sicheren Seite. Den alten Führerschein behalten Sie bis zur Abholung.

Gilt mein abgelaufener Führerschein noch im Ausland?

Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Ein nach Anlage 8e ungültiges Dokument ist auch im Ausland kein gültiger Nachweis, und Mietwagenfirmen lehnen es oft ab. Im Ausland kann die Polizei strenger reagieren als das deutsche Verwarnungsgeld. Vor einer Reise lohnt sich deshalb der Umtausch, und für Länder außerhalb der EU oft zusätzlich ein internationaler Führerschein, der eine gültige Karte voraussetzt.

Muss ich auch einen Kartenführerschein von 2012 schon umtauschen?

Nicht jetzt. Karten aus den Jahren 2012 bis zum 18. Januar 2013 sind die letzte Gruppe; ihr Stichtag ist der 19. Januar 2033. Sie dürfen aber jederzeit früher tauschen, zur selben Gebühr. Wer vor 1953 geboren ist, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr bis 19. Januar 2033 Zeit.

Ich habe zwei Führerscheine: welche Frist gilt?

Wer zum Beispiel einen Papierführerschein für das Auto und später eine Karte für das Motorrad bekommen hat, besitzt meist nur noch die Karte, weil die Behörde den Papierführerschein beim Ausstellen einzieht. Liegt doch noch ein altes Dokument vor, zählt für jedes seine eigene Zeile der Anlage 8e. Beim Umtausch werden alle Klassen auf eine neue Karte übertragen.

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Quellen

Verfasst von

Herausgeber eines unabhängigen Gebühren- und Fristenrechners für Kfz-Zulassung und Führerscheinumtausch, Zulassungsbezirk für Zulassungsbezirk

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