Führerschein-Umtausch: alle Fristen und die nächste Welle
Der Pflichtumtausch läuft in Wellen, eine pro Jahr, immer am 19. Januar. Welche Welle Sie trifft, welche schon vorbei ist und wie viel Vorlauf die Behörde braucht.
Nach § 24a Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung verlieren alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit zu dem Tag, den Anlage 8e nennt. Für Papierführerscheine richtet sich der Stichtag nach dem Geburtsjahr; diese Fristen sind alle abgelaufen, außer für Menschen, die vor 1953 geboren sind: Sie haben Zeit bis 19. Januar 2033. Für Kartenführerscheine zählt das Ausstellungsjahr. Die letzte Welle traf Karten aus den Jahren 1999 – 2001 am 19. Januar 2026. Die nächste betrifft Karten aus 2002 – 2004: Sie müssen bis 19. Januar 2027 getauscht sein, in 88 Tagen ab dem 23. Oktober 2026. Der Umtausch kostet 26,50 € nach der Gebührenordnung, ohne Prüfung. Wer zu spät ist, behält die Fahrerlaubnis, fährt aber mit einem ungültigen Dokument, wofür ein Verwarnungsgeld von 10 € vorgesehen ist. Die neue Karte gilt 15 Jahre.
Bis wann muss mein Führerschein getauscht sein?
Umtausch bis
19. Januar 2028
| Noch | 453 Tage |
| Gebühr | 26,50 € |
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Der ganze Kalender
Die Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung ordnet jeden alten Führerschein einer Zeile zu. Die Tabelle zeigt alle Zeilen mit dem Stand von heute. Den Stichtag für Ihr eigenes Dokument rechnet der Rechner unter dem Zitierblock oder ausführlich die Umtauschseite.
| Führerschein | Maßgeblich | Umtausch bis | Stand 23. Oktober 2026 |
|---|---|---|---|
| Papier | Geburtsjahr bis 1952 | 19. Januar 2033 | noch 2.280 Tage |
| Papier | Geburtsjahr 1953 – 1958 | 19. Juli 2022 | abgelaufen seit 1.557 Tagen |
| Papier | Geburtsjahr 1959 – 1964 | 19. Januar 2023 | abgelaufen seit 1.373 Tagen |
| Papier | Geburtsjahr 1965 – 1970 | 19. Januar 2024 | abgelaufen seit 1.008 Tagen |
| Papier | Geburtsjahr ab 1971 | 19. Januar 2025 | abgelaufen seit 642 Tagen |
| Karte | ausgestellt 1999 – 2001 | 19. Januar 2026 | abgelaufen seit 277 Tagen |
| Karte | ausgestellt 2002 – 2004 | 19. Januar 2027 | noch 88 Tage |
| Karte | ausgestellt 2005 – 2007 | 19. Januar 2028 | noch 453 Tage |
| Karte | ausgestellt 2008 | 19. Januar 2029 | noch 819 Tage |
| Karte | ausgestellt 2009 | 19. Januar 2030 | noch 1.184 Tage |
| Karte | ausgestellt 2010 | 19. Januar 2031 | noch 1.549 Tage |
| Karte | ausgestellt 2011 | 19. Januar 2032 | noch 1.914 Tage |
| Karte | ausgestellt 2012 – 2013 | 19. Januar 2033 | noch 2.280 Tage |
Beim grauen oder rosa Papierführerschein zählt nach der Verordnung das Geburtsjahr, nicht das Ausstellungsjahr. Beim Kartenführerschein steht das Ausstellungsjahr in Feld 4a. Achtung bei Ersatzkarten: Wer eine Karte nach Verlust neu bekommen hat, nimmt das Datum der Ersatzkarte.
Die nächste Welle: Karten aus 2002 – 2004
Wer seine Karte in diesen Jahren bekommen hat, muss bis 19. Januar 2027 tauschen. Maßgeblich ist das Datum in Feld 4a, nicht das Jahr der Fahrprüfung. Ab dem 23. Oktober 2026 bleiben 88 Tage. Weil viele Behörden vor jedem Januar Spitzen erleben, lohnt es sich, den Antrag jetzt zu stellen.
Bis wann muss mein Führerschein getauscht sein?
Umtausch bis
19. Januar 2028
| Noch | 453 Tage |
| Gebühr | 26,50 € |
Was nach Ablauf der Frist gilt
Mit dem Stichtag verliert das Dokument seine Gültigkeit, so § 24a Absatz 2. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen; Sie müssen keine Prüfung wiederholen. Wer mit dem abgelaufenen Dokument kontrolliert wird, kann seine Fahrberechtigung aber nicht mit einem gültigen Führerschein nachweisen. Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Verwarnungsgeld von 10 € vor. Punkte gibt es nicht. Teurer werden andere Folgen: Mietwagen, Carsharing und manche Arbeitgeber verlangen einen gültigen Führerschein, und im Ausland gilt das alte Dokument nicht mehr als Nachweis.
Was der Umtausch kostet und wie lange er dauert
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Umstellung auf den Kartenführerschein, GebOSt | 25,50 € |
| Eintrag im Zentralen Fahrerlaubnisregister | 1,00 € |
| Gebühr zusammen | 26,50 € |
| Direktversand in Berlin (optional, abgerufen 21. Oktober 2026) | 6,32 € |
| Biometrisches Passfoto | Preis des Fotografen |
Nach dem Antrag gibt die Führerscheinstelle den Auftrag an die Bundesdruckerei. Die Karte kommt zur Behörde zurück oder, wo angeboten, direkt per Post. Den alten Führerschein geben Sie erst bei der Abholung ab, damit Sie in der Zwischenzeit einen Nachweis haben. Manche Behörden stellen auf Wunsch einen vorläufigen Nachweis aus, wenn der alte Führerschein schon eingezogen ist.
Ein Plan in vier Schritten
Erstens: die Zeile in der Tabelle finden und den Stichtag notieren. Zweitens: prüfen, ob die Führerscheinstelle am heutigen Wohnort den alten Führerschein ausgestellt hat; sonst die Karteikartenabschrift bei der damaligen Behörde anfordern, was Wochen dauern kann. Drittens: Termin buchen, wie bei der Zulassungsstelle; viele Behörden nehmen Umtauschanträge auch per Post oder online an. Viertens: Ausweis, Foto und alten Führerschein mitbringen. Welche Stelle zuständig ist, erklärt die Seite zum Straßenverkehrsamt.
Nach dem Umtausch: die 15 Jahre
Die neue Karte trägt in Feld 4b ein Ablaufdatum, 15 Jahre nach dem Tag, an dem die Behörde den Auftrag erteilt hat. Danach wird nur das Dokument erneuert, wieder ohne Prüfung, ähnlich wie ein Personalausweis. Wer eine Reise plant, sollte das Datum im Blick behalten; für Fahrten außerhalb der EU hilft zusätzlich ein internationaler Führerschein.