Internationaler Führerschein beantragen: vor Ort oder online?
Mietwagen in Übersee, Roadtrip außerhalb Europas: Viele Länder wollen neben dem deutschen Führerschein eine Übersetzung in Heftform. Die stellt die Führerscheinstelle aus, meist am selben Tag.
Den internationalen Führerschein stellt die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnsitz aus. Nach § 25a der Fahrerlaubnis-Verordnung bekommt ihn auf Antrag, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und eine EU-Fahrerlaubnis nach einem ab dem 1. Januar 1999 verwendeten Muster vorlegt, also einen Kartenführerschein, oder eine in Deutschland gültige ausländische Fahrerlaubnis. Dem Antrag liegen ein biometrisches Passbild und der Führerschein bei. Wer noch einen Papierführerschein hat, muss ihn zuerst umtauschen. Die Gebühr liegt nach der Gebührenordnung, zuletzt geändert durch Art. 6 der Verordnung vom 12. August 2026, zwischen 11,20 € und 15,30 €; Berlin nennt 15,00 €. Es gibt zwei Muster, nach dem Genfer Abkommen von 1949 und dem Wiener Übereinkommen von 1968; welches ein Land verlangt, richtet sich nach dem Abkommen, dem es beigetreten ist. Der internationale Führerschein gilt nur zusammen mit dem nationalen und ist zeitlich begrenzt; das Ablaufdatum steht im Dokument. In der EU braucht man ihn nicht.
Was kostet der internationale Führerschein?
Gebühren zusammen
11,20 € – 15,30 €
| Je Führerschein (GebOSt Nr. 207) | 11,20 € – 15,30 € |
| Mit Passbildern | 11,20 € – 15,30 € |
Voraussetzung: ein Kartenführerschein. Den alten Papierführerschein vorher umtauschen.
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Wer ihn bekommt
Die Voraussetzungen sind kurz: Volljährigkeit, ein passender Führerschein und ein Passbild. Ob Sie direkt beantragen können, hängt vor allem davon ab, welchen Führerschein Sie haben. Die Tabelle zeigt die häufigsten Fälle.
| Ihr Führerschein | Internationaler Führerschein direkt? | Hinweis |
|---|---|---|
| Papierführerschein (grau oder rosa) | nein | erst in die Karte umtauschen |
| Karte aus 2002 – 2004 | ja | Umtausch bis 19. Januar 2027 mit einplanen |
| Karte ab dem 19. Januar 2013 | ja | Ablaufdatum in Feld 4b prüfen |
| Ausländische Fahrerlaubnis, in Deutschland gültig | ja | Nachweis nach § 29 FeV |
| Unter 18 Jahren | nein | § 25a verlangt das vollendete 18. Lebensjahr |
Der Papierführerschein ist kein Muster ab dem 1. Januar 1999 und reicht deshalb nicht. Wer noch einen hat, braucht ohnehin den Umtausch, dessen Frist für fast alle Jahrgänge abgelaufen ist. Den Stichtag Ihrer Karte zeigt die Seite Umtausch-Fristen. Planen Sie beides zusammen: Viele Behörden stellen den internationalen Führerschein beim Abholen der neuen Karte gleich mit aus.
Was er kostet
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Internationaler Führerschein, GebOSt | 11,20 € – 15,30 € |
| Berlin (abgerufen 21. Oktober 2026) | 15,00 € |
| Biometrisches Passbild | Preis des Fotografen |
| Vorher nötig: Umtausch eines Papierführerscheins | 26,50 € |
Die Gebührenordnung gibt eine Spanne vor, innerhalb derer jede Behörde ihren Betrag festlegt. Wer für die ganze Familie beantragt, zahlt für jeden Fahrer einzeln; der Rechner unter dem Zitierblock zählt zusammen.
Was kostet der internationale Führerschein?
Gebühren zusammen
11,20 € – 15,30 €
| Je Führerschein (GebOSt Nr. 207) | 11,20 € – 15,30 € |
| Mit Passbildern | 11,20 € – 15,30 € |
Voraussetzung: ein Kartenführerschein. Den alten Papierführerschein vorher umtauschen.
Die zwei Muster
Deutschland stellt den internationalen Führerschein nach zwei Abkommen aus. Das ältere, das Genfer Abkommen über den Straßenverkehr von 1949, wird noch von Staaten verlangt, die dem jüngeren Wiener Übereinkommen von 1968 nicht beigetreten sind. Das Wiener Muster stellt die Behörde nach § 25a nur aus, wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben oder in einem Staat, der dem Übereinkommen nicht angehört. Sagen Sie beim Antrag, wohin Sie reisen; die Behörde wählt dann das passende Heft, oder stellt beide aus, wenn die Reise mehrere Länder berührt.
Für wen er sich lohnt
Wer nur in Europa unterwegs ist, braucht ihn nicht: In der EU, im EWR und in vielen Nachbarstaaten wird der deutsche Kartenführerschein direkt anerkannt. Für Reisen nach Übersee ist das Heft dagegen eine kleine Versicherung gegen Diskussionen am Mietwagenschalter oder bei einer Kontrolle. Bei der geringen Gebühr lohnt es sich oft schon, wenn nur die Mietbedingungen ihn verlangen.
Der Antrag Schritt für Schritt
Erstens: die zuständige Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz finden; das Straßenverkehrsamt erklärt, wie sie heißt. Zweitens: Termin buchen oder prüfen, ob die Behörde ohne Termin bedient. Drittens: Personalausweis oder Pass, Kartenführerschein und ein biometrisches Passbild mitbringen. Viertens: Gebühr zahlen und das Heft mitnehmen; vielerorts geht es in wenigen Minuten. Vor großen Reisezeiten werden Termine knapp, also lieber einige Wochen vorher kümmern.
Unterwegs: was er leistet und was nicht
Der internationale Führerschein übersetzt Ihre Fahrerlaubnis in mehrere Sprachen und in ein international bekanntes Format. Er ersetzt nicht den nationalen Führerschein, der bei jeder Fahrt dabei sein muss. Er ändert nichts an den Verkehrsregeln des Reiselands, an Mindestaltern von Mietwagenfirmen oder an Kautionen. Und er gilt nur so lange, wie das Datum im Heft und der nationale Führerschein es erlauben. Läuft Ihre Karte bald ab oder steht der Umtausch an, kümmern Sie sich zuerst darum.
Typische Fehler
Erstens: mit dem Papierführerschein zur Behörde gehen und abgewiesen werden. Zweitens: das falsche Muster für das Reiseland. Drittens: den nationalen Führerschein zu Hause lassen, weil man glaubt, das Heft genüge. Viertens: ein altes Heft wiederverwenden, dessen Datum abgelaufen ist. Fünftens: den Antrag bei einem privaten Anbieter stellen, der ein „internationales Führerscheindokument“ verkauft; das ist kein amtlicher internationaler Führerschein und wird von Behörden im Ausland nicht anerkannt. Den amtlichen gibt es nur bei der Fahrerlaubnisbehörde.