Auto abmelden: Kosten, Ablauf und was danach endet

Verkauf, Verschrottung, Winterpause oder Export: Wer ein Auto nicht mehr fahren will, setzt es außer Betrieb. Die Gebühr ist klein, aber ein paar Entscheidungen hängen daran.

Abmelden heißt amtlich Außerbetriebsetzung und ist in § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt. Der Halter legt der Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichenschilder vor; die Behörde entfernt die Stempelplakette, vermerkt die Außerbetriebsetzung und gibt Papiere und Schilder zurück. Die Gebühr beträgt nach Nummer 224,1 der Gebührenordnung 15,90 €, mit dem Eintrag beim Kraftfahrt-Bundesamt 17,10 € am Schalter. Online nach Nummer 224,2 sind es 2,10 €, zusammen 3,30 €. Berlin nennt für die Abmeldung vor Ort 17,10 €, was genau dieser Rechnung entspricht. Wer das Fahrzeug später wieder zulassen will, kann das Kennzeichen bis zu 12 Monate reservieren lassen, für 2,60 €. Mit der Abmeldung endet die Kfz-Steuer, und der Versicherer erfährt davon durch die Behörde; beides geschieht ohne eigenen Antrag. Abmelden darf auch ein Dritter, der alle Unterlagen vorlegt.

Was kostet das Abmelden?

Abmeldung gesamt

17,10 €

Gebühr der Behörde15,90 €
Kraftfahrt-Bundesamt (Nr. 125)1,20 €
Online wären es weniger um13,80 €
Alle Vorgänge im Kostenrechner →

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Die Kosten Schritt für Schritt

Abmelden ist der günstigste Zulassungsvorgang. Teurer wird es erst, wenn das Auto später wieder auf die Straße soll. Die Tabelle zeigt beide Seiten: die Abmeldung selbst und die möglichen Wege zurück.

Abmelden und wieder anmelden, GebOSt zuletzt geändert durch Art. 6 der Verordnung vom 12. August 2026
SchrittGebOSt-Nr.GebührMit Nebenposten
Abmelden am Schalter224,115,90 €17,10 € – 17,10 €
Abmelden online224,22,10 €3,30 € – 3,30 €
Abmelden mit Reservierung des Kennzeichens224,1 + 23018,50 €19,70 € – 19,70 €
Später: Wiederzulassung mit reserviertem Kennzeichen221,623,00 €25,60 € – 27,10 €
Später: Wiederzulassung online221,710,90 €13,50 € – 15,00 €
Später: Zulassung mit neuem Kennzeichen221,130,00 €34,60 € – 36,10 €

Die Reservierung lohnt sich vor allem bei einem Wunschkennzeichen oder wenn die alten Schilder noch gut sind. Sie kostet 2,60 € und hält das Kennzeichen bis zu 12 Monate ab dem Tag der Außerbetriebsetzung frei. Ausnahme: Ein Kennzeichen, das Sie nach einem Umzug aus einem anderen Bezirk mitgenommen haben, kann bei der Abmeldung im neuen Bezirk nicht reserviert werden.

Was Sie mitbringen

Am Schalter genügen die Zulassungsbescheinigung Teil I, die beiden Kennzeichenschilder und ein Ausweis. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist für die Abmeldung nicht nötig, wohl aber für eine spätere Zulassung auf einen neuen Halter. Fehlt ein Schild, weil es gestohlen wurde, verlangen die Behörden meist eine Bestätigung der Polizei; ist der Fahrzeugschein verloren, eine Versicherung an Eides statt. Beides kostet zusätzlich und verlängert den Termin.

Online abmelden

Die internetbasierte Außerbetriebsetzung ist der älteste Online-Dienst der Zulassungsbehörden und kostet 2,10 € statt 15,90 €. Sie brauchen den Personalausweis mit Online-Funktion, die Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode und Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten, die einen verdeckten Code tragen. Plaketten von vor 2015 haben diesen Code nicht; dann geht es nur am Schalter. Den Code legen Sie frei, indem Sie die Plakette ankratzen; danach ist sie zerstört, und das Auto darf nicht mehr fahren.

Wie viel spare ich online?

Ersparnis online

16,90 €

Gebühr vor Ort30,00 €
Gebühr online13,10 €
Ersparnis in Prozent56 %
Alle Posten im Kostenrechner →

Abmelden, stilllegen, verschrotten: die Unterschiede

Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nicht auf öffentlichen Straßen fahren und auch nicht dort abgestellt werden; es muss auf einem privaten Grundstück oder in einer Garage stehen. Wer das Auto nur für den Winter stilllegen will, prüft besser ein Saisonkennzeichen: Es spart das jährliche Ab- und Anmelden. Bei einer Verschrottung stellt der anerkannte Verwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis aus, den die Behörde bei der Abmeldung sehen will. Für einen Verkauf ins Ausland gibt es das Ausfuhrkennzeichen.

Wieder anmelden

Ein abgemeldetes Fahrzeug bleibt im Register und kann jederzeit wieder zugelassen werden. War die Hauptuntersuchung in der Zwischenzeit fällig, muss sie vor der Wiederzulassung nachgeholt werden. Mit reserviertem Kennzeichen kostet die Wiederzulassung 23,00 € am Schalter und 10,60 € online; ohne Reservierung ist es eine normale Zulassung nach Nummer 221,1, und die Kosten stehen bei der Anmeldung.

Vier Anlässe und worauf es jeweils ankommt

Verkauf an Privat. Wer vor der Übergabe abmeldet, ist auf der sicheren Seite: Ab dem Tag der Außerbetriebsetzung zahlt er weder Steuer noch Versicherung, und Bußgelder des Käufers landen nicht bei ihm. Der Käufer braucht dann ein Kurzzeitkennzeichen oder einen Anhänger, um das Auto abzuholen.

Verkauf an einen Händler. Händler übernehmen die Abmeldung oft selbst und lassen sich dafür Fahrzeugschein und Schilder geben. Halten Sie im Kaufvertrag fest, bis wann das geschieht, und prüfen Sie später den Bescheid über das Ende der Steuer.

Verschrottung. Der anerkannte Verwerter stellt den Verwertungsnachweis aus. Manche melden das Fahrzeug im Auftrag gleich mit ab; sonst legen Sie den Nachweis mit Fahrzeugschein und Schildern bei der Behörde vor.

Längere Pause. Ein Auto, das monatelang steht, kostet ohne Abmeldung Steuer und Versicherung. Die Rechnung lohnt sich, sobald die Pause länger dauert, als die Gebühren für Ab- und Wiederanmelden an Steuer und Beitrag sparen; mit reserviertem Kennzeichen bleiben dabei Schilder und Nummer erhalten.

Häufige Fragen

Muss ich das Auto beim Verkauf selbst abmelden?

Nein, das ist keine Pflicht. Ein zugelassenes Auto darf verkauft werden; der Käufer meldet es dann auf sich um. Viele Verkäufer melden trotzdem vorher ab, um sicherzugehen, dass Steuer und Versicherung nicht weiterlaufen, falls der Käufer die Umschreibung verschleppt. Wer zugelassen verkauft, sollte den Verkauf mit Datum und Uhrzeit schriftlich festhalten und der Versicherung und der Zulassungsbehörde melden.

Kann jemand anderes mein Auto abmelden?

Ja. § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sagt: Wer alle Unterlagen vorlegt, also Zulassungsbescheinigung Teil I und die gestempelten Schilder, gilt als bevollmächtigt. Eine schriftliche Vollmacht ist dann nicht nötig. Die Gebühr bleibt 15,90 € am Schalter. Online geht es nur mit dem Personalausweis des Halters.

Wann endet die Kfz-Steuer nach dem Abmelden?

Mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Die Zulassungsbehörde meldet die Abmeldung elektronisch an das Hauptzollamt, das zu viel gezahlte Steuer anteilig erstattet, meist einige Wochen später auf das Konto des Lastschriftmandats. Einen eigenen Antrag brauchen Sie nicht. Der Versicherer erfährt die Abmeldung ebenfalls von der Behörde; je nach Vertrag endet er oder ruht beitragsfrei, und die Schadenfreiheitsklasse bleibt meist für eine spätere Zulassung erhalten.

Was passiert mit den Schildern nach dem Abmelden?

Sie bekommen sie entstempelt zurück. Behalten lohnt sich, wenn Sie das Kennzeichen für 2,60 € reservieren: Bei einer Wiederzulassung innerhalb von 12 Monaten werden dieselben Schilder neu gestempelt, Sie sparen den Schilderpräger. Ohne Reservierung können Sie sie entsorgen; das Kennzeichen geht dann an den Bestand der Behörde zurück.

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Quellen

Verfasst von

Herausgeber eines unabhängigen Gebühren- und Fristenrechners für Kfz-Zulassung und Führerscheinumtausch, Zulassungsbezirk für Zulassungsbezirk

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